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Antrag auf Beitragsausgleich für Landwirte

Der Dienst ermöglicht, einen Antrag auf Beitragsausgleich nach Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze, Beitragsbefreiung oder Beitragsermäßigung zu stellen. Er ist für selbstständige landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben bestimmt.
Spezifisch für
Selbstständige landwirtschaftliche Arbeitnehmer, Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben und deren Vermittler

Veröffentlichung: 12 Dezember 2024

Um was es geht    

Selbstständige landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Landwirtschaftsbetriebe können die Verrechnung der zu viel gezahlten Beträge mit Beiträgen beantragen, die in Zukunft geschuldet werden, wenn:

  • sie mehr Beiträge als nötig gezahlt haben;
  • sie Anspruch auf eine Beitragsbefreiung oder eine Kürzung erhalten haben, die zu einer Überzahlung führt. 

Zielgruppe

Dier Dienst ist für selbstständige landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben bestimmt.

Funktionsweise

Der Antrag kann online beim INPS über den entsprechenden Dienst gestellt werden.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die gewöhnliche Frist für den Erlass der Maßnahmen wird durch das Gesetz Nr. 241/1990 in 30 Tagen festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz abweichende Fristen vorsehen.

In der Tabelle sind die vom Institut mit Verordnung festgelegten Fristen von mehr als dreißig Tagen aufgeführt.

Die Tabelle gibt neben den Fristen für den Erlass der Maßnahme auch den jeweiligen Verantwortlichen an.