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Veröffentlichung: 12 Dezember 2024
Um was es geht
Selbstständige landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Landwirtschaftsbetriebe können die Verrechnung der zu viel gezahlten Beträge mit Beiträgen beantragen, die in Zukunft geschuldet werden, wenn:
- sie mehr Beiträge als nötig gezahlt haben;
- sie Anspruch auf eine Beitragsbefreiung oder eine Kürzung erhalten haben, die zu einer Überzahlung führt.
Zielgruppe
Dier Dienst ist für selbstständige landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben bestimmt.
Funktionsweise
Der Antrag kann online beim INPS über den entsprechenden Dienst gestellt werden.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die gewöhnliche Frist für den Erlass der Maßnahmen wird durch das Gesetz Nr. 241/1990 in 30 Tagen festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz abweichende Fristen vorsehen.
In der Tabelle sind die vom Institut mit Verordnung festgelegten Fristen von mehr als dreißig Tagen aufgeführt.
Die Tabelle gibt neben den Fristen für den Erlass der Maßnahme auch den jeweiligen Verantwortlichen an.