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Vorzeitige Tilgung von Darlehen, die Mitgliedern der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen, der Sonderverwaltung der Rentenkasse der Mitarbeiter von Poste Italiane SpA (Kreditfonds ex IPOST) und der Verwaltung “Gestione Assistenza Magistrale“

Der Dienst ermöglicht es den Mitgliedern der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen und der Verwaltung “Gestione Assistenza Magistrale“, die vorzeitige Tilgung von (kleinen oder mehrjährigen) Darlehen zu beantragen. Die Mitglieder der Sonderverwaltung der Rentenkasse der Mitarbeiter von Poste Italiane SpA (Kreditfonds ex IPOST) können den Antrag auf Tilgung mit dem Formular GP03_Cred3 stellen.

Adressiert an:
Kategorien
Angestellte in der Privatwirtschaft- Öffentlich Bedienstete- Rentner
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 13 Dezember 2024 Letzte Aktualisierung: 14 März 2025

Um was es geht

Der Dienst ermöglicht die Online-Beantragung der vorzeitigen Tilgung eines Darlehens, das von der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen und der Verwaltung „Gestione Assistenza Magistrale“ gewährt wurde.

Der Online-Dienst wird derzeit nicht auf Mitglieder der Sonderverwaltung der Rentenkasse der Mitarbeiter von Poste Italiane SpA (Kreditfonds ex IPOST) ausgeweitet, die den Tilgungsantrag unter Verwendung des Formulars GP03_Cred3 einreichen können, das an die Adresse welfare.attivitacreditizie@inps.it unter Beifügung der letzten Gehaltsabrechnung und einer Kopie eines gültigen Ausweises, in pdf Format,  zu senden ist.

Zielgruppe

Der Dienst richtet sich an Mitglieder:

  • der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen;
  • der Verwaltung „Gestione Assistenza Magistrale“.

Der Dienst ist an Personen gerichtet, die ein mehrjähriges Darlehen oder ein Kleindarlehen haben und es vorzeitig zurückzahlen möchten.

 

Funktionsweise

Nach Anmeldung zum Dienst kann Folgendes angezeigt werden:

  • die Liste der zu tilgenden Darlehen, für die eine vorzeitige Tilgung beantragt werden kann;
  • ein Ausdruck der Berechnung der Tilgung des Darlehens;
  • die Liste der durchgeführten Tilgungen.

Die Seiten im Abschnitt „Das könnte Sie auch interessieren“ enthalten folgende Informationen:

  • die Verordnung;
  • der angewandte Zinssatz;
  • der Satz für die Verwaltungskosten;
  • die einmalige Zahlung für den Risikofonds.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.

In der Tabelle, die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Festlegung der Maßnahmen, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.

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