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Anreiz gemäß Kohäsionsdekret: Antrag

Der Dienst ermöglicht die Einreichung eines Antrags für einen Beitrag in Höhe von 500 Euro pro Monat mit einer Laufzeit von 36 Monaten, der für junge Arbeitslose unter 35 Jahren bestimmt ist, die eine unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeit in strategischen Bereichen aufnehmen.

Adressiert an:
Kategorien
Unbeschäftigte, arbeitslose und freigestellte Arbeitnehmer
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 27 Juli 2026

Um was es geht

Der Anreiz gemäß Kohäsionsdekret besteht in einem Beitrag von 500 Euro pro Monat für 36 Monate für junge Arbeitslose unter 35 Jahren.

Zielgruppe

Junge Arbeitslose unter 35 Jahren, die zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 31. Dezember 2025 auf italienischem Staatsgebiet eine unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeit in den Bereichen aufnehmen, die als strategisch für die Entwicklung neuer Technologien und den digitalen und ökologischen Übergang angesehen werden, wie im Kohäsionsdekret vorgesehen, das darauf abzielt, die Selbständigkeit junger Menschen zu unterstützen (Gesetzesdekret Nr. 60 vom 7. Mai 2024, mit Änderungen umgewandelt in das Gesetz Nr. 95 vom 4. Juli 2024).

Die strategischen Bereiche wurden durch das Durchführungsdekret (interministerielles Dekret vom 3. April 2025) definiert und sind im INPS-Rundschreiben Nr. 148 vom 28. November 2025 (auf Italienisch) aufgeführt.

Bei in Gesellschaftsform gegründeten Unternehmen kann der monatliche Beitrag nur einem der Gesellschafter zuerkannt werden, der die Zugangsvoraussetzungen erfüllt.

Funktionsweise

BEGINN UND DAUER

Der Anreiz, der von der IRPEF-Steuer befreit ist, wird wie folgt ausgezahlt:

  • jährlich vom INPS im Voraus für die von der unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit erfasste Anzahl von Monaten, vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel;
  • für eine maximale Dauer von drei Jahren, jedoch nicht länger als bis zum 31. Dezember 2028.

Der Beitrag wird zuerkannt ab:

  • dem Monat nach dem Monat der Antragstellung, wenn die Tätigkeit nach dem Datum der Veröffentlichung des INPS-Rundschreibens Nr. 148 vom 28. November 2025 aufgenommen wurde;
  • dem Monat nach dem 15. Mai 2025 (Datum der Veröffentlichung des Durchführungsdekrets), wenn die Tätigkeit vor diesem Datum aufgenommen wurde;
  • dem Monat der Aufnahme der Tätigkeit, wenn die Tätigkeit vor dem 28. November 2025, aber nach dem 15. Mai 2025 aufgenommen wurde.

Antrag

VORAUSSETZUNGEN

  • Altersgrenze: maximal 35 Jahre;
  • Arbeitslosigkeit.

Der Beitrag fällt unter die in der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 genannten mit dem Binnenmarkt vereinbaren staatlichen Beihilfen.

Um den Anreiz in Anspruch nehmen zu können, müssen die Bedingungen eingehalten werden, die im INPS-Rundschreiben Nr. 148 vom 28. November 2025 (auf Italienisch) aufgeführt sind, auf das verwiesen wird.

Die interessierten Personen müssen - ausschließlich auf telematischem Weg - beim Institut einen entsprechenden Antrag einreichen.

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Für Tätigkeiten, die innerhalb der Fristen (1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2025) aufgenommen wurden, muss der Antrag innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Tätigkeit beim INPS eingereicht werden.

Insbesondere:

  • für unternehmerische Tätigkeiten:
    • innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, wenn sie nach dem 28. November 2025 (Datum der Veröffentlichung des Rundschreibens) aufgenommen wurde;
    • innerhalb von 30 Tagen ab dem 28. November 2025, wenn die unternehmerische Tätigkeit vor diesem Datum aufgenommen wurde;
  • für freiberufliche Tätigkeiten gemäß Mitteilung Nr. 270 vom 27. Januar 2026 (auf Italienisch):
    • vom 31. Januar bis 2. März 2026.

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag kann ausschließlich über die Zugangsstelle für Nicht-Rentenleistungen (auf Italienisch) eingereicht werden: Nach der Authentifizierung mit Ihrer digitalen Identität (SPID/Cie/CNS/eIDAS) „Anreiz gemäß Kohäsionsdekret“ auswählen.