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Veröffentlichung: 15 Juli 2026
Um was es geht
Es handelt sich um eine obligatorische Erklärung für Rentner mit einkommensabhängigen Leistungen für sich oder den Familienhaushalt.
Mit der RED-Kampagne bestimmt das INPS den Anspruch auf Beibehaltung bzw. Erhalt oder den Verlust dieser Leistungen. Wenn sie nicht in fester Höhe ausgezahlt werden, legt es auch die Höhe fest.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Institut keine Papiermitteilungen an Rentner mit Wohnsitz in Italien versendet, um Einkommenserklärungen anzufordern.
Zielgruppe
Der Dienst richtet sich an:
- Rentner mit Veränderungen der Einkommenslage im Vergleich zum Vorjahr, die vor der Überprüfung nur über Renteneinkommen verfügten (eigene und gegebenenfalls Familienangehörige);
- Empfänger von einkommensabhängigen Leistungen mit nicht erklärten Einkommen (Vordruck 730 oder Einkommenserklärung für natürliche Personen). Zum Beispiel:
- abhängige Erwerbstätigkeit im Ausland;
- Bankzinsen, Postzinsen, Zinsen aus BOTs, CCTs und anderen Staatsanleihen;
- Erträge aus Investitionsanteilen, die der Quellensteuer oder der Ersatzsteuer der IRPEF unterliegen;
- Rentner, die von der Steuererklärung an die Finanzbehörde befreit sind, mit zusätzlichen Einkünften neben der Rente und dem Hauptwohnsitz. Zum Beispiel die Empfänger von Zulagen für den Familienhaushalt (ANF);
- Bezieher bestimmter Arten von Einkommen, die für Sozialversicherungszwecke relevant sind und der Agentur der Einnahmen mit dem Formular 730 oder der Einkommenserklärung für Natürliche Personen gemeldet wurden. Zum Beispiel:
- Einkommen aus koordinierter und kontinuierlicher Zusammenarbeit oder ähnliche.
- selbstständige Arbeit, auch gelegentliche Arbeitsleistungen.
Im INPS-Rundschreiben Nr. 195 vom 30. November 2015 (auf Italienisch) werden die zur Einkommenserklärung verpflichteten Personen genannt. Für jede einkommensabhängige Leistung sind die normativen Hinweise und die relevanten Einkommensarten im Anhang zur Mitteilung Nr. 4023 vom 5. Oktober 2016 aufgeführt.
In Italien ansässige Rentner, die alle Einkünfte bei der Agentur der Einnahmen mit dem Formular 730 oder Einkommenserklärung für Natürliche Personen erklärt haben, müssen das RED-Formular nicht einreichen.
In diesen Fällen erhält das INPS die Informationen von:
- Agentur der Einnahmen;
- anderen öffentlichen Datenbanken.
Funktionsweise
Die Erklärung wird online über den Dienst “Vereinfachte RED“ eingereicht, indem man sich mit den eigenen Zugangsdaten anmeldet.
Alternativ dazu kann man sich wenden an:
- CAFs und andere qualifizierte Einrichtungen, die mit dem INPS vertraglich vereinbart wurden;
- über territoriale INPS-Strukturen.
Online-Dienst vorausgefüllte RED
Über den Dienst werden die Einkommensdaten, die bereits im Besitz des INPS sind, vorausgefüllt. Mit Einwilligung der betroffenen Person ist es möglich, die Daten zu bestätigen, zu ergänzen oder zu berichtigen und die Erklärung online zu übermitteln.
Ein virtueller Assistent (Chatbot) steht während des Ausfüllens zur Verfügung, um die Methoden und Kriterien für die Angabe der Einkommensinformationen zu klären.
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