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Verwaltungen, Behörden und Unternehmen
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Veröffentlichung: 17 April 2023 Letzte Aktualisierung: 26 August 2026
Um was es geht
Der Dienst ermöglicht es den Insolvenzverwaltern und außerordentlichen Kommissaren von Unternehmen, die gemäß Artikel 44 des Gesetzesdekrets Nr. 109 vom 28. September 2018 zur Inanspruchnahme der Außerordentlichen Lohnausgleichskasse (CIGS) ermächtigt sind, den Antrag auf direkte Auszahlung der während der Inanspruchnahme der Leistungen aufgelaufenen Anteile an der TFR-Abfindung an die Arbeitnehmer zu stellen.
Zielgruppe
Die Verantwortlichen der Insolvenzverfahren.
Funktionsweise
Unternehmen, die sich in Konkurs oder in außerordentlicher Verwaltung befinden und die gemäß Artikel 44 der gesetzesvertretenden Verordnung 109/2019, in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023, zur Inanspruchnahme der außerordentlichen Lohnausgleichskasse (CIGS) berechtigt sind und für die auch die Anwendung der Freistellungsmaßnahmen gemäß Artikel 43-bis der genannten Verordnung vorgesehen ist, müssen am Ende des genehmigten Zeitraums bei den Arbeitnehmern die direkte Auszahlung der während der Inanspruchnahme der CIGS aufgelaufenen Anteile an der TFR-Abfindung beantragen.
Der zur Auszahlung beantragte Betrag darf die in der Genehmigung der Maßnahme angegebene Schätzung nicht überschreiten.
Vor dem Absenden des Antrags auf Direktzahlung müssen die Unternehmen die Anwendung der Freistellungsmaßnahmen gemäß den Angaben in der Nachricht Nr.1400 vom 29. März 2022 (auf Italienisch) und in der Nachricht Nr. 3779 vom 30. Oktober 2023 (auf Italienisch) erhalten haben.
Der Antrag muss in Massenversandmodus über eine XML Datei eingereicht werden, und zwar unter Verwendung des Online-Dienstes „In CIGS aufgelaufene TFR-Abfindung (Artikel 43-bis gesetzesvertretender Verordnung 109/2018 - XML-Antrag)“, der auf dieser Seite durch Anklicken von „Dienst verwenden“ verfügbar ist.
Technische Anweisungen zur Erstellung von XML-Dateien für Massenanfragen
Die technischen Informationen sind in der beiliegenden Dokumentation aufgeführt:
- Leitfaden (auf Italienisch) (PDF 308KB): Leitfaden mit Angabe des Verlaufs und Beschreibung der entsprechenden Informationen;
- XML-Schema-Definitionsdatei (auf Italienisch) (xsd 25,2 KB): XSD-Datei zur Definition des XML-Schemas.
Vor dem Versand von XML-Dateien wird Folgendes empfohlen:
- Durchführung einer Validierung der Datei in Bezug auf die XSD-Definitionsdatei, um im Voraus zu überprüfen, ob blockierende Fehler wegen Fehler in der Syntax vorhanden sind und dazu führen würden, dass die Datei verworfen wird;
- Überprüfung der Qualität der in den XML-Dateien enthaltenen Daten, um Anforderungen an die Integration von Dokumenten zu vermeiden.
Der Online-Dienst “In CIGS aufgelaufene TFR-Abfindung (Artikel 43-bis gesetzesvertretender Verordnung 109/2018) - XML-Antrag“ ermöglicht außerdem die Abfrage der Verarbeitungsergebnisse der gesendeten XML-Dateien innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung der einzelnen Dateien; sowie die Einsichtnahme in Anträge, die in der Vergangenheit über sämtliche Einreichungskanäle, einschließlich inzwischen eingestellter Online Zugangskanäle eingegangen sind.
Sie können technische Fragen in Bezug auf das Ausfüllen von XML-Dateien oder die Verwaltung von Ergebnisdateien, die durch das Erfassungsverfahren erzeugt werden, stellen, indem Sie an das institutionelle Postfach info.fondogaranzia@inps.it.
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