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Indirekte Rente an Hinterbliebene und Hinterbliebenenrente

Der Dienst ermöglicht die Einreichung eines Antrags auf indirekte Rente und Hinterbliebenenrente zugunsten der Familienangehörigen als Hinterbliebene nach dem Tod des Rentners oder Versicherten und entspricht einem Prozentsatz der bereits gezahlten Rente.
Adressiert an:
Kategorien
Familienangehörige als Hinterbliebene- Patronatsstellen
Kasse der Zugehörigkeit
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Alter
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Veröffentlichung: 1 April 2020 Letzte Aktualisierung: 23 Oktober 2024

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