Sie sind in
Der Dienst ermöglicht die Bescheinigung der Gültigkeit zu Rentenzwecken der zwölf Monate des effektiven Beitrags vor dem 19. Lebensjahr für Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 2026, 41 Beitragsjahre erreicht haben.
Veröffentlichung: 12 Dezember 2022 Letzte Aktualisierung: 25 November 2024
Um was es geht
Finanzielle Leistung, die auf Antrag Arbeitnehmern gezahlt wird, die 12 Beitragsmonate vor dem 19. Lebensjahr geltend machen können (frühzeitige Arbeitnehmer), bestimmte gesetzlich festgelegte Bedingungen erfüllen und vor dem 31. Dezember 2026, 41 Beitragsjahre erreichen.
Zielgruppe
Arbeitnehmer, die in der Allgemeinen Pflichtversicherung (AGO) oder in ihren Ersatz- oder Exklusiverwaltungen eingeschrieben sind, die zum 31. Dezember 1995 bereits über Beitragsjahre verfügten und die vor dem 19. Lebensjahr einen effektiven Beitrag von 12 Monaten geltend machen können und die sich in einer der folgenden Bedingungen befinden:
- Arbeitslosigkeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Entlassung, einschließlich einer Massenentlassung, einer Kündigung aus wichtigem Grund oder einer einvernehmlichen Beendigung im Rahmen des Verfahrens gemäß Artikel 7 des Gesetzes Nr. 604 vom 15. Juli 1966 und einer vollständigen Beendigung der Arbeitslosenunterstützung seit mindestens drei Monaten;
- Invalidität von mindestens 74 %, die von den zuständigen medizinischen Kommissionen für die Anerkennung der Zivilinvalidität festgestellt wurde;
- die einen Ehegatten oder einen zusammenlebenden Verwandten ersten Grades mit einer schweren Behinderung (gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 104 vom 5. Februar 1992) oder einen zusammenlebenden Verwandten zweiten Grades pflegen, wenn die Eltern oder der Ehegatte der schwerbehinderten Person das 70. Lebensjahr vollendet hat bzw. haben oder ebenfalls an einer behindernden Erkrankung leidet bzw. leiden oder verstorben ist bzw. sind oder fehlt bzw. fehlen;
- besonders anstrengende und schwere Tätigkeiten im Sinne der Gesetzesverordnung Nr. 67 vom 21. April 2011 ausgeübt haben (verschleißende Arbeiten im Sinne der Verordnung des Arbeits- und Sozialministers vom 19. Mai 1999, Bandarbeiter, Nachtarbeiter, Fahrer von Fahrzeugen mit einer Gesamtkapazität von mindestens neun Sitzplätzen, die für den öffentlichen Verkehr eingesetzt werden);
- Arbeitnehmer der unten aufgeführten Kategorien, die in den letzten 10 Jahren der Erwerbstätigkeit mindestens sieben Jahre lang so genannte schwere Arbeiten ausgeführt haben bzw. in den letzten sieben
- Arbeitnehmer in der Bergbau- und Bauindustrie und in der Gebäudeinstandhaltung;
- Kranfahrer oder Bediener mobiler Bohrgeräte im Bauwesen;
- Leder- und Pelzgerber;
- Triebfahrzeugführer und Zugpersonal;
- Fahrer von schweren Nutzfahrzeugen und LKWs;
- Krankenpfleger und Krankenschwestern sowie Hebammen im Krankenhaus mit Arbeit im Schichtbetrieb;
- Pflegekräfte bei pflegebedürftigen Personen;
- Erzieher in Kindergärten und Kitas;
- Gepäckträger, Spediteure und ähnliche Berufsgruppen;
- nicht qualifiziertes Reinigungspersonal;
- Betreiber von Entsorgungsbetrieben und Arbeitnehmer im Bereich der Abfalltrennung;
- Arbeiter aus Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei;
- Fischer an Küsten, Binnengewässern und in der Hochsee, sowohl als Angestellte als auch in Genossenschaften;
- Beschäftigte in Stahlwerken, in der Stahlbranche und in der Glasherstellung, die bei hohen Temperaturen arbeiten und deren Tätigkeit nicht bereits in den Anwendungsbereich der Gesetzesverordnung 67/2011 fällt;
- Seefahrer an Bord und Besatzungsmitglieder in der See- und Binnenschifffahrt.
Die Beitragspflicht von 41 Jahren kann auf Antrag des Betroffenen auch durch Kumulierung der Versicherungszeiten nach Gesetz Nr. 228 vom 24. Dezember 2012 erfüllt werden.
Funktionsweise
WIE MAN AUF DIE LEISTUNG ZUGREIFT
Um in den Genuss der Reduzierung der Beitragspflicht für frühe Erwerbstätige zu kommen, ist es erforderlich, bis zum 1. März eines jeden Jahres einen Antrag auf Anerkennung der Leistung zu stellen und nur im Falle eines positiven Ergebnisses, auch nach Überprüfung der entsprechenden finanziellen Deckung, den Antrag auf vorgezogene Rente zu stellen.
Eventuali domande di riconoscimento del beneficio presentate successivamente al 1° marzo di ciascun anno, comunque non oltre il 30 novembre, sono prese in considerazione soltanto in caso residuino le risorse finanziarie.
Etwaige Anträge auf Anerkennung der Vergünstigung, die nach dem 1. März eines jeden Jahres, jedoch nicht später als am 30. November, eingereicht werden, werden nur berücksichtigt, wenn die finanziellen Mittel noch vorhanden sind.
RENTENBEGINN
Arbeitnehmer, die die vorgeschriebenen Anforderungen ab dem 1. Januar 2019 erfüllen, haben Anspruch auf Rentenansprüche, die drei Monate nach der Erfüllung der Anforderungen beginnen, gemäß den Bestimmungen ihrer jeweiligen Kasse.
Die Arbeitnehmer, die die vorgeschriebenen Anforderungen ab dem 1. Januar 2019 erfüllen, auch wenn sie die Versicherungszeiten nach dem Gesetz 228/2012 kumulieren, haben ab dem ersten Tag des Monats nach dem Öffnen des entsprechenden „Fensters“ Anspruch auf Rente.
Darüber hinaus beginnt gemäß Artikel 1 Absatz 163 des Haushaltsgesetzes 2024 für die Personen, die in die ausschließliche Verwaltung der Allgemeinen Pflichtversicherung (AGO) eingetragen sind und deren Rente zu Lasten der Rentenkasse für Bedienstete der lokalen Behörden (CPDEL), der Rentenkasse für Beschäftigte im Gesundheitswesen (CPS), der Rentenkasse für Erzieher und Lehrkräfte in staatlich anerkannten Kindergärten und Grundschulen (CPI) und der Rentenkasse für Bedienstete der Justiz (CPUG) ausgezahlt wird, die betreffende Rentenleistung:
- drei Monate nach dem Datum des Erreichens der Beitragsanforderungen, wenn dies bis zum 31. Dezember 2024 der Fall ist;
- vier Monate nach dem Datum des Erreichens der Beitragsanforderungen, wenn dies bis zum 31. Dezember 2025 der Fall ist;
- fünf Monate nach dem Datum des Erreichens der Beitragsanforderungen, wenn dies bis zum 31. Dezember 2026 der Fall ist;
- sieben Monate nach dem Datum des Erreichens der Beitragsanforderungen, wenn dies bis zum 31. Dezember 2027 der Fall ist;
- neun Monate nach dem Datum des Erreichens der Beitragsanforderungen, wenn dies nach dem 1. Januar 2028 der Fall ist.
Die neuen Fälligkeiten finden keine Anwendung auf die vorgezogene Rente mit Kumulierung der Beitragszeiten.
KUMULIERBARKEIT UND INKOMPATIBILITÄT
Die vorgezogene Rente mit reduzierter Anforderung für frühzeitige Arbeitnehmer kann ab dem Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nicht mit in Italien oder im Ausland erzielten Einkünften aus untergeordneter oder selbständiger Arbeit für den Zeitraum vor der Erfüllung der für alle Arbeitnehmer geltenden Anforderungen kumuliert werden.
Die Vergünstigung der Verringerung der Mindestbeitragsanforderung für die vorgezogene Rente für frühzeitige Arbeitnehmer ist nicht mit anderen Zuschlägen kumulierbar, die für die Ausübung derselben Erwerbstätigkeit vorgesehen sind. Sie kann stattdessen mit den sogenannten „Statuszuschlägen“ gemäß Artikel 80 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 388 vom 23. Dezember 2000 kumuliert werden.
Antrag
ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag ist dem INPS online über den entsprechenden Online-Dienst zu übermitteln.
Alternativ dazu kann der Antrag wie folgt gestellt werden:
- über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder 06 164 164 aus dem Mobilnetz;
- bei Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die gewöhnliche Frist für den Erlass der Maßnahmen wird durch das Gesetz Nr. 241/1990 in 30 Tagen festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz abweichende Fristen vorsehen.
In der tabelle sind die vom Institut mit Verordnung festgelegten Fristen von mehr als dreißig Tagen aufgeführt.
In der tabelle ist neben den Fristen für den Erlass der Maßnahme auch der jeweilige Verantwortliche angegeben.