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CAF- Rentner- Vermittler und Berater
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Veröffentlichung: 15 Mai 2019
Um was es geht
Für Steuerzahler mit Wohnsitz in den von den Erdbeben vom 24. August 2016, 26. und 30. Oktober 2016 und 18. Januar 2017 betroffenen Gebieten wurden die Fristen für steuerliche Verpflichtungen und Zahlungen bis zum 31. Dezember 2017 ausgesetzt.
Das ital. Haushaltsgesetz 2019 sah vor, dass die Wiederaufnahme der Zahlungen der ausgesetzten Steuereinbehalte ohne Anwendung von Zinsen und Strafen bis zum 1. Juni 2019 erfolgen sollte.
Daher müssen Steuerzahler, die die Aussetzung der Steuereinbehalte beantragt und in Anspruch genommen haben, die Beträge der ausgesetzten Steuern zahlen:
- in einer einzigen Zahlung;
- alternativ durch Ratenzahlung mit bis zu maximal 120 Monatsraten gleicher Höhe.
Zielgruppe
Auf Antrag des angestellten Arbeitnehmers oder eines gleichgestellten Arbeitnehmers kann der Steuereinbehalt auch vom Steuereinnehmer erhoben werden.
Die Zielpersonen der Wiederaufnahme der Verpflichtung zur Zahlung der ausgesetzten Steuereinbehalte sind:
- Rentner;
- INPS-Mitarbeiter, für die das Institut ein Steuereinnehmer ist.
Funktionsweise
Das Online-Verfahren sieht die Bereitstellung des Antrags auf Wiederaufnahme der Zahlungen mit vorausgefüllten Beträgen für jede Art von Einbehalt vor, der in der Einheitlichen Bescheinigung 2018 ausgewiesen ist, wenn sie vom Institut ausgesetzt wurden, den der Betroffene als Erklärung ausfüllt und bestätigt oder ganz neu ausfüllt.
Bei Einbehalten, die von einem anderen Steuereinnehmer ausgesetzt werden, ist die Anzahl der Raten anzugeben.
Die betroffene Person kann sich der Unterlagen bedienen, die ihre Einkommens- und/oder Vermögenssituation belegen, nämlich:
- Einheitliche Bescheinigungen (CU);
- Formulare 730;
- Einkommenserklärungen für Natürliche Personen.
Antrag
Rentner können den Antrag online stellen, indem sie mit den eigenen Zugangsdaten auf den speziellen Dienst zugreifen.
INPS-Mitarbeiter haben direkten Zugriff aus dem Intranet.
Der Antrag kann ab dem 2. Mai vom Begünstigten der Aussetzung gestellt werden und betrifft:
- die im Jahr 2017 ausgesetzten Steuereinbehalte;
- die ganz oder teilweise von einem anderen Steuereinnehmer als dem INPS ausgesetzten Steuereinbehalte.
Der Betroffene erhält dann eine Mitteilung über die Annahme oder Ablehnung mit einer Aufforderung zur selbständigen Zahlung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Mitteilung Nr. 1662 vom 29. April 2019.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die gewöhnliche Frist für den Erlass der Maßnahmen wird durch das Gesetz Nr. 241/1990 in 30 Tagen festgelegt. In einigen Fällen kann das Gesetz abweichende Fristen vorsehen.
In der Tabelle sind die vom Institut mit Verordnung festgelegten Fristen von mehr als dreißig Tagen aufgeführt.
In der Tabelle ist neben den Fristen für den Erlass der Maßnahme auch der jeweilige Verantwortliche angegeben.