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Familienangehörige als Hinterbliebene- Mitarbeiter- Rentner
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Veröffentlichung: 14 Februar 2019 Letzte Aktualisierung: 16 Mai 2023
Um was es geht
Bei den Zuschüssen aus dem „Vecchio Fondo“ (Fondo Riposo e Vita) und dem „Nuovo Fondo di Mutualità“ handelt es sich um Beiträge für:
- getragene Gesundheitskosten;
- Bescheinigungen von Krankheiten/Krankenhausaufenthalten/Todesfällen;
- Thermalkuren;
- Sommeraufenthalte (nur für Mitglieder des „Nuovo Fondo Mutualità“).
Nachfolgend finden Sie die vollständige Liste der Leistungen, die in der neuen Verordnung für Mitglieder beider Fonds vorgesehen sind:
- Beitrag im Krankheitsfall, sofern ein Krankenhaus- oder Pflegeaufenthalt des Mitglieds erforderlich ist;
- Beitrag für chronische Krankheiten in der aktiven Phase;
- Beitrag für Prothesen;
- Beitrag für Orthesen und Hilfsmittel;
- Beitrag für Brillen oder Kontaktlinsen;
- Beitrag für schwere oder seltene Erkrankungen;
- Beitrag für Bestattungskosten.
Die beim „Nuovo Fondo Mutualità“ versicherten Personen können zusätzlich folgende Beiträge beantragen:
- Beitrag für die zahnärztliche Versorgung;
- Beitrag für die augenärztliche Versorgung;
- Beitrag für physiotherapeutische Rehabilitationsbehandlungen nach einem Unfall;
- Beitrag für fachärztliche Untersuchungen und klinische Untersuchungen.
Die Beiträge für Thermalkuren und Sommeraufenthalte, die in der neuen Verordnung vorgesehen sind, werden durch die entsprechende Ausschreibung geregelt, die jedes Jahr auf der INPS-Website veröffentlicht wird.
Zielgruppe
Die Leistung richtet sich an Mitglieder:
- des „Vecchio Fondo di Mutualità“ (Fondo Riposo und Fondo Vita);
- des „Nuovo Fondo di Mutualità“;
- an andere Kategorien:
- an den Witwer/die Witwe des Mitglieds, der/die keine neue Ehe eingegangen ist;
- an den überlebenden Partner der eingetragenen Lebenspartnerschaft, der vor dem Standesbeamten keine neue Lebenspartnerschaft eingegangen ist;
- an den Waisen, für welchen die versicherte Person zum Zeitpunkt ihres Tods unterhaltspflichtig war.
Funktionsweise
Der Antrag – einer für jede Art von Beitrag – muss innerhalb von 180 Tagen ab dem Datum des Ereignisses oder dem Datum des Ausgabenbelegs eingereicht werden.
Wird der maximal zulässige Betrag mit gesonderten Ausgabenbelegen erreicht, muss der Zuschussantrag innerhalb von 180 Tagen nach dem Datum der letzten getätigten Ausgabe eingereicht werden.
Weitere Informationen zu den Zuschüssen des alten und des neuen Gegenseitigkeitsfonds - Verwaltung ex IPOST - sind in der neuen Verordnung für die Gewährung von Fürsorgeleistungen (PDF 4,70 MB) enthalten.
Antrag
ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag auf Inanspruchnahme der Leistung kann ausschließlich online gestellt werden, einer für jede Beitragsart, indem auf den Dienst mit den eigenen Zugangsdaten zugegriffen wird.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.
In der Tabelle, die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Festlegung der Maßnahmen, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.