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Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 26 April 2023
Um was es geht
Das INPS vergibt jährlich einen Wettbewerb für die Gewährung von Schulzuschüssen für die Einschreibung und den Besuch von:
- Kitas;
- Kindergärten;
- Grundschulen;
- Mittelschulen;
- weiterführenden Schulen;
- Universitätsstudiengängen.
Zielgruppe
Waisenkinder von Mitarbeitern:
- der Gruppe Poste Italiane S.p.A;
- ex IPOST.
Diese müssen den monatlichen Abzug von 0,40 % gemäß Artikel 3 des Gesetzes Nr. 208 vom 27. März 1952 geleistet haben und im Dienst oder im selben Monat der Versetzung in den Ruhestand verstorben sein.
Funktionsweise
HÖHE DER LEISTUNG
Die Höhe des Zuschusses, die in der Ausschreibung festgelegt ist, variiert je nach:
- ISEE-Wert des Familienhaushalts des Leistungsempfängers;
- Art des beantragten Zuschusses.
Bei einem Leistungsempfänger, der beide Elternteile verloren hat, ist die Höhe des Zuschusses die für jede Art vorgesehene Höchstgrenze.
Die Vorlage einer zum Zeitpunkt der Beantragung der Teilnahme ungültigen DSU oder einer ungültigen ISEE führt zur Zuteilung eines Betrags, der dem für die maximale ISEE-Klasse vorgesehenen Betrag entspricht.
Falls der Begünstigte im selben Jahr andere ähnliche Zuschüsse des Instituts, des Staates oder anderer öffentlicher oder privater Institutionen in Italien oder im Ausland erhalten hat, die unter dem Betrag liegen, auf den er Anspruch hätte, wird der Betrag des Zuschusses gekürzt.
Antrag
ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG
Die Fristen sind in der Ausschreibung festgelegt.
ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag muss beim INPS eingereicht werden, indem das entsprechende Formular
GP04_ASS „Antrag auf Schulzuschüsse für Waisenkinder“ ausgefüllt wird.
Im Antrag ist die Angabe des IBAN-Codes obligatorisch:
- des italienischen Post- oder Bankkontos;
- der Prepaid-Karte, die für den Empfang von Banküberweisungen seitens der öffentlichen Verwaltungen freigeschaltet ist, deren einziger Inhaber oder Mitinhaber der Antragsteller der Leistung (überlebender Elternteil, Vormund oder volljähriger Schüler/Student) ist.
Gutschriften auf Postsparbücher sind nicht möglich.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.
In der Tabelle, die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Festlegung der Maßnahmen, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.