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Veröffentlichung: 21 Oktober 2021
Um was es geht
Greenpass50+ ist der Dienst, der die automatisierte Überprüfung des Besitzes der Covid-19-Bescheinigungen (Green Pass) für den Zugang zu Arbeitsplätzen ermöglicht.
Zielgruppe
Der Dienst richtet sich an alle Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigten, sowohl private als auch öffentliche, die nicht Mitglieder von NoiPA sind.
Funktionsweise
Greenpass50+, der die Nationale Plattform DGC als Vermittler befragt, ermöglicht die asynchrone Überprüfung des Covid-19-Green Pass unter Bezugnahme auf die Liste der Steuernummern seiner Mitarbeiter, die dem Institut zum Zeitpunkt der Anfrage bekannt sind.
Die Überprüfungstätigkeiten dürfen nur gegenüber dem tatsächlich diensttuenden Personal durchgeführt werden, für das am Tag der Überprüfung der Zugang zum Arbeitsplatz vorgesehen ist, unter Ausschluss von Mitarbeitern, die aus bestimmten Gründen (z. B. Urlaub, Krankheit) abwesend sind oder die die Arbeitsleistung per Telearbeit erbringen.
Für den Fall, dass der Betroffene nach diesen Überprüfungen nicht im Besitz eines gültigen Covid-19-Green Pass ist und daher das Anwesenheitserfassungssystem keinen Zugang zulässt, hat er dennoch das Recht zu verlangen, dass die Überprüfung beim Zugang zum Arbeitsplatz erneut über die mobile Anwendung durchgeführt wird, die in Anhang B Absatz 4 des Dekrets des Präsidenten des Ministerrates vom 17. Juni 2021 (VerificaC19) beschrieben ist.
Der Dienst Greeenpass50+ sieht drei verschiedene Phasen vor:
- die erste Phase ist die Akkreditierung, bei der die Arbeitgeber das Unternehmen für die Überprüfung des Green Pass akkreditieren und die Prüfer angeben können, die den Besitz des Green Pass überprüfen;
- die zweite Phase ist die Abwicklung, bei der das INPS auf die Nationale Plattform DGC zugreift, um die Informationen über den Besitz des Green Pass durch die Mitarbeiter der Unternehmen abzurufen, die dem Dienst beigetreten sind;
- die dritte Phase ist die Überprüfung, bei der die Prüfer auf den Dienst zur Überprüfung des Besitzes des Green Pass der Mitarbeiter der akkreditierten Unternehmen zugreifen, nachdem sie die Namen ausgewählt haben, für die der Besitz des Green Pass überprüft werden soll.
AKKREDITIERUNGSPHASE
Die Arbeitgeber akkreditieren das Unternehmen, auch über die beauftragten Vermittler, und geben die Steuernummern der Prüfer an, die den Besitz des Green Pass ihrer Mitarbeiter überprüfen müssen, indem sie sie aus der Liste auswählen, die in der Anwendung zur Verfügung gestellt wird. Das Unternehmen wird, abhängig von der jeweiligen zuständigen Verwaltung, identifiziert:
- durch die Beitragsposition (Firmenregistrierungsnummer) für die Verwaltung von Angestellten in der Privatwirtschaft;
- durch den CIDA für die Landwirtschaftskasse;
- durch die Steuernummer der Behörde und die fortlaufende Nummer für die Verwaltung der öffentlich Bediensteten.
Während der Akkreditierungsphase (online) werden, soweit möglich, die folgenden Kontrollen durchgeführt: die Größe des Unternehmens unter Bezugnahme auf die Anzahl der Mitarbeiter (muss mehr als 50 Mitarbeiter betragen) und, für öffentliche Arbeitgeber, ob NoiPA für Gehaltsleistungen benutzt wird oder nicht.
Die Kontrolle der Größe des Unternehmens in Bezug auf die Anzahl der Mitarbeiter, wenn es in der Akkreditierungsphase nicht möglich ist, wird in der Anfangsphase der Verarbeitung durchgeführt und wenn die Anzahl der Mitarbeiter kleiner als oder gleich 50 ist, wird die Akkreditierung von Amts wegen widerrufen.
Die Arbeitgeber oder ihre Vermittler können sich mit ihren Zugangsdaten identifizieren und sich bei dem Akkreditierungsdienst authentifizieren.
ABWICKLUNGSPHASE
Während der Abwicklungsphase führt das INPS in der Regel jeden Tag die folgenden Abwicklungsschritte durch:
- löscht alle Daten, die am Vortag von der Nationale Plattform DGC abgerufen wurden;
- analysiert alle Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Abwicklung akkreditiert sind, und überprüft in der Anfangsphase die Größe derselben unter Bezugnahme auf die Anzahl der Mitarbeiter, wenn dies nicht online möglich war, und für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern werden die Mitarbeiter unter Bezugnahme auf die einzelnen Meldungen identifiziert, die von denselben Unternehmen über die UNIEMENS-Flüsse übermittelt werden und die zum Zeitpunkt der Abwicklung in den Systemen des Instituts vorhanden sind, unter Bezugnahme auf die Unternehmensregistrierung für Angestellte in der Privatwirtschaft, den CIDA für die Mitarbeiter der Landwirtschaftskasse, die Steuernummer und die fortlaufende Nummer der Dienststelle für öffentlich Bedienstete;
- befragt die Nationale Plattform DGC für die Mitarbeiter, um Informationen über den Besitz des Green Pass abzurufen;
- die abgerufenen Daten werden 24 Stunden lang in den Systemen des Instituts gespeichert, nach deren Ablauf sie gelöscht und die vorherigen Schritte wiederholt werden;
- während dieser Phase, die in der Regel täglich von 20 bis 23.59 Uhr durchgeführt wird, ist das Verifizierungssystem möglicherweise nicht aktiv.
ÜBERPRÜFUNGSPHASE
Die in der ersten Phase akkreditierten Prüfer greifen auf den Verifizierungsdienst zu und zeigen nach Auswahl der Unternehmen, für die sie akkreditiert wurden, die Liste aller Mitarbeiter des Unternehmens an (ohne das Ergebnis des Green Pass anzuzeigen), für die das Institut das Ergebnis der Überprüfung des Besitzes des Green Pass bei der Nationale Plattform DGC erworben hat.
Die Prüfer wählen unter den in der angezeigten Liste aufgeführten Mitarbeitern nur das sich tatsächlich im Dienst befindliche Personal aus, dessen Zugang zu den Arbeitsplätzen vorgesehen ist, mit Ausnahme Abwesenden und Mitarbeitern, die mit Telearbeit arbeiten, und können ausschließlich für die ausgewählten Positionen den Besitz des Green Pass überprüfen.
Während der Abwicklungsphase können die Prüfer nicht auf den Verifizierungsdienst zugreifen. Im Falle eines Zugriffsversuchs wird eine entsprechende Informationsmeldung angezeigt, die über die Verfügbarkeitszeiten des Dienstes informiert.
Die Prüfer können sich mit ihren Zugangsdaten beim Verifizierungsdienst anmelden und authentifizieren.