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Arbeitgeber von Haushaltshilfen
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Veröffentlichung: 5 Mai 2026
Um was es geht
Es handelt sich um einen Dienst für die Zahlung der Beiträge, die der Arbeitgeber vierteljährlich für Haushaltshilfen zu zahlen hat. Die Zahlungsbedingungen sind ebenfalls beschrieben.
Hören Sie sich den Podcast „Haushaltshilfen: wie Einstellungen, Beiträge, Urlaub und dreizehntes Monatsgehalt funktionieren“ (auf Italienisch) auf dem Kanal „INPS on air“ (auf Italienisch) der Spreaker-Plattform an.
Zielgruppe
Er richtet sich an alle Arbeitgeber von Haushaltshilfen für noch laufende Arbeitsverhältnisse.
Funktionsweise
Das INPS sendet dem Arbeitgeber die pagoPA-Zahlungsaufforderungen zu, die Folgendes enthalten:
- den Code der Zahlungsaufforderung;
- den zu zahlenden Betrag;
- das Datum, bis zu dem die Zahlung erfolgen muss;
- die Zahlungshinweise.
Die Beitragszahlungen müssen folgende Fristen einhalten:
- vom 1. bis 10. April, erstes Quartal;
- vom 1. bis 10. Juli, zweites Quartal;
- vom 1. bis 10. Oktober, drittes Quartal;
- vom 1. bis 10. Januar, viertes Quartal.
Wenn der letzte Tag der Zahlung auf einen Sonntag oder einen Feiertag fällt, wird die Zahlung auf den nächsten Tag verschoben, der kein Feiertag ist.
Das INPS verhängt im Falle verspäteter oder nicht erfolgter Zahlungen Geldstrafen.
Einzelheiten zu den zu zahlenden Beiträgen und den damit verbundenen Steuervergünstigungen finden Sie in der Übersicht „Beiträge und Steuervergünstigungen“ (auf Italienisch).
Die pagoPA-Zahlungsformulare müssen online über das von dieser Seite aus zugängliche Zahlungsportal abgerufen werden, über das der Arbeitgeber von Haushaltsdienstleistungen Folgendes abwickeln kann:
- die pagoPA-Zahlungsaufforderung erstellen und ausdrucken;
- die Online-Zahlung der pagoPA mit Kredit-/Debitkarte, Girokonto oder anderen Zahlungsmethoden durchführen;
- Quittungen für getätigte Zahlungen anzeigen/ausdrucken.
Diese Aktivitäten können auch durchgeführt werden:
- Über das Multikanal-Contact Center;
- durch gemäß dem Gesetz Nr. 12 vom 11. Januar 1979 zugelassene Vermittler.
Die Zahlung ist möglich:
- online mit Kredit-/Debitkarte, Girokonto oder anderen Zahlungsmethoden, direkt über das Zahlungsportal;
- bei Banken, Postämtern und anderen Zahlungsinstituten (auch als Zahlungsdienstleister (PSP) bezeichnet), die dem pagoPA-Kreislauf angehören, über die physischen und digitalen Kanäle mit dem Code der Zahlungsaufforderung oder dem QR-Code oder dem DataMatrix-Code, den Sie auf der Zahlungsaufforderung finden;
- über CBILL bei den Banken, die dieses Zahlungsinstrument zur Verfügung stellen, mit dem Interbank-Code AAQV6;
- über die APP IO, unter Verwendung der Daten der vom Zahlungsportal erhaltenen oder angezeigten Zahlungsaufforderung;
- über die INPS Mobile App.
Die Liste der Betreiber und Kanäle, die zum Empfang von Zahlungen über pagoPA berechtigt sind, ist auf der entsprechenden Website (auf Italienisch) verfügbar.
Unabhängig von der gewählten Methode können Sie den Gesamtbetrag für das fällige Quartal, der auf der Grundlage der bei der Einstellung mitgeteilten oder später mit der entsprechenden Mitteilung geänderten Daten berechnet wird, erfahren unter Verwendung von:
- der Steuernummer des Arbeitgebers;
- des Codes des Arbeitsverhältnisses.
Bei Änderungen (z. B. Arbeitszeiten) kann die pagoPA-Zahlungsaufforderung mit den entsprechenden Beträgen geändert und/oder eine neue ausgedruckt werden.
Bevor der Betrag bestätigt wird, können die für die Berechnung ausschlaggebenden Elemente geändert werden durch:
- den Mitarbeiter des Multikanal-Contact Centers;
- das Verfahren bei Verwendung des Online-Modus.
Damit wird der neue zu zahlende Gesamtbetrag automatisch festgelegt.
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