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Der Dienst ermöglicht es, eine Bestätigung der gewöhnlichen Erwerbsminderungszulage für Arbeitnehmer angestellte Arbeitnehmer, Selbstständige und Mitglieder der getrennten Verwaltung zu beantragen, deren Erwerbsfähigkeit aufgrund eines körperlichen oder geistigen Gebrechens auf weniger als ein Drittel reduziert ist.
Adressiert an:
Kategorien
Menschen mit Behinderungen und Invalide
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 15 Juni 2023 Letzte Aktualisierung: 12 August 2024

Um was es geht

Der Dienst erlaubt es, eine Verlängerung der gewöhnlichen Erwerbsminderungszulage zu beantragen, was eine Geldleistung für diejenigen ist, deren Erwerbsfähigkeit aufgrund eines körperlichen oder geistigen Gebrechens auf weniger als ein Drittel reduziert ist.

Zielgruppe

Der Dienst richtet sich an:

  • Angestellte die bei der allgemeine Pflichtversicherung registriert sind;
  • Selbstständige;
  • Arbeitnehmer, die der so genannten getrennten Verwaltung (Gestione Separata) unterliegen.

Funktionsweise

Die gewöhnliche Erwerbsminderungszulage hat eine Laufzeit von drei Jahren.

Bei Fortbestehen der erforderlichen Voraussetzungen können die Empfänger innerhalb von sechs Monaten vor dem Ablaufdatum ohne Zahlungsunterbrechung oder innerhalb von 120 Tagen nach Ablaufdatum eine Bestätigung der Zulage beantragen:

  • über den Online-Dienst;
  • über die Patronatsstellen.

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