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Veröffentlichung: 21 September 2023 Letzte Aktualisierung: 25 September 2024
Um was es geht
Das INPS zahlt einen Beitrag für die Einschreibung in nationale Internate und staatliche Erziehungsanstalten als Internat oder Teilzeitinternat für:
- die Grundschule;
- die Sekundarstufe I;
- die Sekundarstufe II.
Der Beitrag deckt die gesamte Schulzeit ab. In Internaten mit hoher Spezialisierung ist sie dagegen auf ein Jahr begrenzt.
Zielgruppe
Die Leistung richtet sich an Schüler der Grundschule, der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II, die Kinder sind von:
- Angestellten und Rentnern der öffentlichen Verwaltung, die in der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen eingeschrieben sind;
- Rentnern in der Verwaltung der öffentlich Bediensteten;
- Mitgliedern der „Gestione Magistrale“;
- Mitgliedern der Post- und Telegrafenverwaltung.
Funktionsweise
BEGINN UND DAUER
Die Beiträge werden jährlich mittels Ausschreibung vergeben.
Die Gewinner erhalten den Beitrag für die gesamte Dauer der Schulzeit von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II.
Für die Aufrechterhaltung des Vorteils ist eine entsprechende Erklärung erforderlich, unbeschadet der Notwendigkeit, während des Verfahrens Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die Anforderungen für die Folgejahre bestehen bleiben.
Die Ausschreibungen und die entsprechenden Ranglisten sind einsehbar im Abschnitt Sozialleistungen, Unterstützung und Gegenseitigkeit.
HÖHE DER LEISTUNG
Der Wert des zu zahlenden Beitrags wird in Prozent des niedrigsten Betrags zwischen dem maximal zu zahlenden Beitrag und den Kosten der jährlichen Anmeldegebühr in Bezug auf den ISEE-Wert des Familienhaushalts bestimmt, zu dem er gehört.
Die „Gestione Magistrale“ und die Post- und Telegrafenverwaltung tragen die gesamte Beitragslast zugunsten der jeweiligen Mitglieder, unbeschadet der festgelegten Grenzen.
DVERWIRKUNG
Schüler verlieren den Anspruch auf die Leistung in folgenden Fällen: :
- Schulabgang des begünstigten Schülers;
- Änderung der Rechtsstellung der versicherten Person;
- Nichterfüllung der in der Ausschreibung festgelegten Verpflichtungen innerhalb der festgelegten Fristen.
Antrag
VORAUSSETZUNGEN
Der Leistungsempfänger:
- darf keine anderen Leistungen für den Schulbesuch in Form von Geld oder Dienstleistungen im Wert von insgesamt mehr als 6.000 Euro erhalten, die gewährt werden von: :
- Staat;
- anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen und Institutionen;
- es darf ihnen kein Platz in einem Internat im Besitz des Instituts zugewiesen werden.
ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag ist innerhalb der in der Ausschreibung festgelegten Frist einzureichen. .
Ein Antrag kann gestellt werden von :
- dem noch im Dienst oder bereits in Rente befindlichen Mitglied-Elternteil (als Rechtsinhaber/Antragsteller);
- dem hinterbliebenen Elternteil oder Vormund (als Antragsteller);
- dem zum Zeitpunkt der Einreichung volljährigen Schüler (als Antragsteller/Begünstigter).
ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag muss online eingereicht werden, indem man von dieser Seite aus auf “Dienst verwenden“ klickt und den Punkt “Sozialleistungsportal“ auswählt.
Um die Fragen zu den Vorjahren einzusehen, klickt man auf “Dienst verwenden“ den Punkt “Sozialleistungsportal mit einem Klick“ aus.
Bei Unterstützungsbedarf steht das Contact Center unter der kostenlosen Rufnummer 803164 aus dem Festnetz und der gebührenpflichtigen Nummer 06164164 aus dem Mobilfunknetz zum Preis des Tarifs des jeweiligen Telefonanbieters zur Verfügung. .
Nach der Anmeldung mit der eigenen PIN-Nummer beim Dienst „Sozialleistungsportal mit einem Klick“ muss lediglich die Absicht zur Teilnahme an der Ausschreibung erklärt werden.
Die Wahl des Internats muss erst nach der Veröffentlichung der Rangliste der Gewinner getroffen werden.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.
In der Tabelle, die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Festlegung der Maßnahmen, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.