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Beiträge für die Einschreibung in nationale Internate und staatliche Erziehungsanstalten zugunsten von Kindern von Mitgliedern des Kreditfonds, der „Gestione Magistrale“ und der Post- und Telegrafenverwaltung

Der Dienst ermöglicht den Versand des Antrags auf Zuweisung von Beiträgen für die Einschreibung in Internate und Erziehungsanstalten mit oder ohne Übernachtung für Kinder, Waisen oder Gleichgestellte von Angestellten und Rentnern, die im Kreditfonds, der „Gestione Magistrale“ und in der Post- und Telegrafenverwaltung eingeschrieben sind.
Spezifisch für
Kinder oder Waisen von Mitgliedern und Rentnern des Kreditfonds, die bei der „Gestione Magistrale“ und bei der Post- und Telegrafenverwaltung registriert sind

Veröffentlichung: 21 September 2023 Letzte Aktualisierung: 17 Februar 2026

Um was es geht

Das INPS zahlt einen Beitrag für die Einschreibung in nationale Internate und staatliche Erziehungsanstalten als Internat oder Teilzeitinternat für: 

  • die Grundschule; 
  • die Sekundarstufe I; 
  • die Sekundarstufe II.

Der Beitrag deckt die gesamte Schulzeit ab.

Für die der Anspruch gewonnen wird:

  • nach Einreichung eines neuen Antrags für das folgende Schuljahr;
  • nach Erfüllung der geforderten Verpflichtungen innerhalb der angegebenen Fristen.

Zielgruppe 

Die Leistung richtet sich an Schüler der Grundschule, der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II, die Kinder sind von

  • Angestellten und Rentnern der öffentlichen Verwaltung, die in der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen eingeschrieben sind;
  • Mitgliedern der „Gestione Magistrale“; 
  • Mitgliedern der Post- und Telegrafenverwaltung

Funktionsweise 

BEGINN UND DAUER

Die Beiträge werden jährlich mittels Ausschreibung vergeben. 

Ab dem Schuljahr 2024-25 erhalten die Gewinner den Beitrag für die gesamte Dauer der Schulzeit, für die sie den Anspruch gewonnen haben (Grundschule, Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II). 

Für die Aufrechterhaltung der Leistung ist es notwendig:

  • einen neuen Antrag auf Teilnahme an Ausschreibungen für die folgenden Schuljahre zu stellen;
  • die erforderlichen Verpflichtungen innerhalb der angegebenen Fristen zu erfüllen.

Die Ausschreibungen und die entsprechenden Ranglisten sind einsehbar im Abschnitt Sozialleistungen, Unterstützung und Gegenseitigkeit (auf Italienisch).

HÖHE DER LEISTUNG

Der Wert des zu zahlenden Beitrags wird in Prozent des niedrigsten Betrags zwischen dem maximal zu zahlenden Beitrag und den Kosten der jährlichen Anmeldegebühr in Bezug auf den ISEE-Wert des Familienhaushalts bestimmt, zu dem er gehört. 

Die „Gestione Magistrale“ und die Post- und Telegrafenverwaltung tragen die gesamte Beitragslast zugunsten der jeweiligen Mitglieder, unbeschadet der festgelegten Grenzen.  

DVERWIRKUNG

Schüler verlieren den Anspruch auf die Leistung in folgenden Fällen: :

  • Schulabgang des begünstigten Schülers; 
  • Änderung der Rechtsstellung der versicherten Person; 
  • Nichterfüllung der in der Ausschreibung festgelegten Verpflichtungen innerhalb der festgelegten Fristen. 

Antrag 

VORAUSSETZUNGEN

Der Leistungsempfänger:

  • darf keine anderen Leistungen für den Schulbesuch in Form von Geld oder Dienstleistungen im Wert von insgesamt mehr als 6.000 Euro erhalten, die gewährt werden von: :
    • Staat;
    • anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen und Institutionen;
  • es darf ihnen kein Platz in einem Internat im Besitz des Instituts zugewiesen werden.

Im Falle der Inanspruchnahme des ITACA-PROGRAMMS wird für den Schulaufenthalt im Ausland der Beitrag in Form von Internat oder Teilzeitinternat für das gesamte Jahr ausgesetzt.

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Für die Gewinner des Schuljahres 2024-25 und für die neuen Teilnehmer ist der Antrag innerhalb der in der Ausschreibung vorgesehenen Fristen einzureichen.

Ein Antrag kann gestellt werden von:

  • dem Anspruchsberechtigten als Elternteil des (minderjährigen oder volljährigen) Begünstigten;
  • dem Ehegatten des Anspruchsberechtigten im Todesfall des Anspruchsberechtigten und ohne Anspruch des Ehegatten als „überlebender Elternteil“ auf Hinterbliebenenrente;
  • dem Ehepartner des Anspruchsberechtigten bei Verlust von dessen Sorgerecht als „antragstellender Elternteil“;
  • dem anderen Elternteil, auch wenn er nicht mit dem Anspruchsberechtigten verheiratet ist, im Falle von:
    • Tod des letzteren;
    • Verlust des Sorgerechts des Anspruchsberechtigten;
  • dem Vormund des Kinds oder Waisen des Anspruchsberechtigten.

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag muss online eingereicht werden, indem man von dieser Seite aus auf “Dienst verwenden“ klickt und den Punkt “Sozialleistungsportal“ auswählt.

Der Antrag ist für die spezifische Art des Beitrags einzureichen, auf den die Teilnahme sich bezieht.

Nach dem Absenden können Sie den Antrag über die Funktion „Meine Anträge“ in dem Dienst einsehen.

Um die Anträge zu den Vorjahren vom Schuljahr 2019-20 bis zum Schuljahr 2023-24 einzusehen, wählen Sie nach Anklicken von „Dienst verwenden“ den Punkt „Sozialleistungen mit einem Klick“.

Bei Unterstützungsbedarf steht das Contact Center unter der kostenlosen Rufnummer 803164 aus dem Festnetz und der gebührenpflichtigen Nummer 06164164 aus dem Mobilfunknetz zum Preis des Tarifs des jeweiligen Telefonanbieters zur Verfügung.

Die Wahl des Internats muss erst nach der Veröffentlichung der Rangliste der Gewinner getroffen werden.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme 

Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt. 

In der Tabelle (auf Italienisch), die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Festlegung der Maßnahmen, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.