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Beiträge für Masterstudiengänge in Italien

Der Dienst ermöglicht es, Beiträge für die Teilnahme an Masterstudiengängen in Italien für Kinder und Waisen von Mitgliedern der Einheitskasse, der Verwaltung der öffentlich Bediensteten und der “Gestione Assistenza Magistrale” zu beantragen.
Spezifisch für
Kinder oder Waisen von Arbeitnehmern oder Rentnern, die in der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen registriert sind, sowie Kinder von Rentnern der Verwaltung der öffentlich Bediensteten und der “Gestione Assistenza Magistrale”

Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 9 Juni 2025

Um was es geht

Jedes Jahr unterstützt das INPS die Teilnahme an Masterstudiengängen in Italien mit ein- oder zweijähriger Laufzeit, durch die Bereitstellung von Beiträgen zur teilweisen Deckung der Studiengebühren.

Zielgruppe

Die Leistung ist bestimmt für Kinder oder Waisen von:

  • Mitgliedern der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen;
  • Rentnern der Verwaltung der öffentlich Bediensteten(GDP);
  • Mitgliedern der Gestione Magistrale (ENAM);

Im Besitz, bis zum Alter von 29 Jahren am Tag der Antragstellung, eines der folgend Diplomen:

  • Bachelor-Abschluss;
  • Master-Abschluss. 

Funktionsweise

BEGINN UND DAUER

Die Beiträge werden pro Studienjahr im Rahmen einer Ausschreibung gewährt, die auf der INPS-Website im Abschnitt „Sozialleistungen, Unterstützung und Gegenseitigkeit“ veröffentlicht wird.

Es gibt zwei Ranglisten, die auf der Einschreibungskasse des berechtigten Elternteils (GDP oder ENAM) basieren und durch die Addition der Abschlussnote mit der Punktzahl, die der ISEE-Klasse entspricht, erstellt werden.

VERWIRKUNG

Nach der Veröffentlichung der Rangliste der bedingt Zugelassenen zu der Leistung, muss der Student:

  • zum Verfahren innerhalb der in der Ausschreibung angegebenen Fristen beitreten;
  • die erforderlichen Dokumente beifügen. 

Innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Unterlagen zur Einschreibung in den Masterstudiengang zahlt das INPS dem Begünstigten 50 % des Beitragsbetrags aus.

Der zweite Teil der Unterlagen zur Restzahlung muss innerhalb der für das jährliche Masterstudium angegebenen Fristen beigefügt werden.

Innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Dokumente, die den Erwerb der Qualifikation für den jährlichen Master-Abschluss bescheinigen, zahlt das INPS den restlichen 50 % des Beitrags.

Bei zweijährigen Masterstudiengängen zahlt das INPS die restlichen 50 % in zwei Teilen, die jeweils 25 % der Stipendiensumme entsprechen:

  • die erste innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des ersten Jahres des Master-Studiums;
  • die zweite innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Dokumente, die den Abschluss der zweijährigen Qualifikation bescheinigen.

Antrag

VORAUSSETZUNGEN

Um für das Verfahren in Frage zu kommen, muss der Bewerber:

  • im Besitz der ISEE für Universitätsleistungen für den Haushalt sein, die am Tag der Antragstellung gültig ist. Es ist sinnvoll, daran zu erinnern, dass das INPS keine Haftung übernimmt, wenn die Bescheinigung von den beauftragten Stellen nicht online übermittelt wird oder wenn die Steuernummer des Begünstigten fehlerhaft übertragen wird;
  • einen Hochschulabschluss haben. Die Verdienstvoraussetzung (Note) wird beim MUR überprüft. Mit der Teilnahme an der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens wird das INPS ermächtigt, beim MUR zu prüfen, ob die Verdienstvoraussetzung für den Zugang und die genaue Positionierung in der Rangliste erfüllt sind. Sollten die Angaben im Verfahren nicht korrekt sein, besteht die Möglichkeit, innerhalb von sieben Tagen nach Ablauf der Frist der Aufforderung die “Datenänderung zur erneuten Prüfung“ durchzuführen.

Der Beitrag zur Deckung der Studiengebühren für Masterstudiengänge in Italien wird als Prozentsatz des ISEE-Wertes für Universitätsleistungen des Familienhaushalts berechnet, bis zu einem Höchstbetrag von 10Tausend Euro. 

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag kann erst nach der Veröffentlichung der Ausschreibung eingereicht werden.

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werde: Nachdem Sie auf „Nutzen Sie den Dienst“ geklickt haben, wählen Sie „Portal für Sozialleistungen“.

Bearbeitungszeiten der Maßnahme

Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.

In der Tabelle (auf Italienisch), die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Beschlussfassung, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.

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