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Unterstützung für Ausbildung und Arbeit (SFL)

Der Dienst ermöglicht die Einreichung des Antrags auf SFL, eine einkommensstützende Maßnahme, die die Eingliederung in die Arbeitswelt für einzelne Mitglieder von Familienhaushalten mit bestimmten Voraussetzungen und mit Risiko sozialer und beruflicher Ausgrenzung fördert.
Adressiert an:
Kategorien
Bürger- Unbeschäftigte, arbeitslose und freigestellte Arbeitnehmer- Patronatsstellen
Kasse der Zugehörigkeit
-
Alter
-

Veröffentlichung: 31 August 2023 Letzte Aktualisierung: 22 April 2026

Um was es geht

Es handelt sich um eine einkommensstützende Maßnahme, die seit dem 1. September 2023 gilt und das Bürgereinkommen teilweise ersetzt hat.

Sie wurde mit dem „Decreto lavoro“ (G.D. 48/2023, umgewandelt durch das Gesetz 85/2023) mit dem Ziel eingeführt, die Eingliederung in den Arbeitsmarkt von Personen, die von sozialer und beruflicher Ausgrenzung bedroht sind, zu fördern.

Die Unterstützung für Ausbildung und Arbeit (SFL) sieht Folgendes vor:

  • die Annahme der Arbeitsangebote mit den in den Rechtsvorschriften angegebenen Merkmalen;
  • die Teilnahme an Projekten für:
    • Ausbildung und Begleitung am Arbeitsplatz;
    • Qualifikation und Umschulung;
    • aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen;
    • die für die Gemeinschaft nützlich sind;
    • im Zusammenhang mit dem universellen Zivildienst;
  • die Auszahlung einer monatlichen Entschädigung in Höhe von 500 Euro, sofern eine tatsächliche Teilnahme an den Aktivitäten erfolgt.

Zielgruppe

Sie richtet sich an einzelne Mitglieder von Familienhaushalten:

  • im Alter zwischen 18 und 59 Jahren;
  • die bestimmte Staatsangehörigkeits-, Aufenthalts-, Wohnsitz- und wirtschaftliche Anforderungen erfüllen. 

Funktionsweise

Um die Leistung in Anspruch zu nehmen, ist es erforderlich:

  • den Antrag online beim INPS zu stellen;
  • sich beim Informationssystem für soziale und berufliche Eingliederung (SIISL), der IT-Plattform, anzumelden, die gedacht ist für:
    • die Erleichterung der Arbeitssuche;
    • die Ermittlung der Bildungsaktivitäten, die für die Qualifizierung/Umschulung der Begünstigten am nützlichsten sind.
  • den digitalen Aktivierungspakt (PAD) nach positiver Prüfung der Anforderungen durch INPS zu unterzeichnen;
  • den personalisierten Servicepakt zu unterzeichnen;
  • an einem Kurs oder einer anderen Aktivierungsinitiative teilzunehmen.

Der Antragsteller:

  • muss bei der Unterzeichnung des digitalen Aktivierungspakts mindestens drei Arbeitsagenturen angeben, die er kontaktieren möchte;
  • wird nach der Unterzeichnung des PAD vom Dienst für Arbeit einberufen, um den Personalisierten Servicepakt entsprechend den im Antrag angegebenen Präferenzen zu unterzeichnen per:
    • SMS;
    • E-Mail;
  • kann nach der Unterzeichnung des Personalisierten Servicepakts auf der SIISL-Plattform:
    • selbstständig nach Arbeitsangeboten oder den für seine Qualifizierung/Umschulung nützlichsten Bildungsmaßnahmen suchen;
    • die Dienste zur Orientierung und hinführenden Leistung zur Arbeitsaufnahme in Anspruch nehmen.

Im Antrag muss der Antragsteller:

  • die Erklärung über die sofortige Bereitschaft zur Ausübung einer Arbeitstätigkeit und zur Teilnahme an den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (DID) abgeben;
  • die Einschreibung für Bildungsgänge der ersten Stufe für Erwachsene oder zur Erfüllung der Schulpflicht (bei Personen im Alter zwischen 18 und 29 Jahren, die die Schulpflicht nicht erfüllt haben – G.v.D. 76/2005 oder entsprechende Befreiung) nachweisen;
  • die Einwilligung zur Übermittlung der Daten im Zusammenhang mit dem Antrag an die Arbeitsämter, Arbeitsagenturen, die zur Vermittlungstätigkeit ermächtigten Behörden, die bei den Arbeitsvermittlungsdiensten akkreditierten Stellen, erteilen.

HÖHE DER LEISTUNG

Die Teilnahmeentschädigung beträgt 500 Euro pro Monat.

Der Betrag wird ausgezahlt:

  • wenn eine tatsächliche Teilnahme des Begünstigten an den vorgesehenen Aktivitäten erfolgt;
  • bis zu einer Höchstdauer von 12 Monaten;
  • durch eine monatliche Überweisung seitens des INPS.

Die Höchstdauer von 12 Monaten kann um weitere 12 Monate verlängert werden, mit Aktualisierung des personalisierten Servicepakts, wenn bei Ablauf eine Ausbildung läuft.

Die Leistung wird für die Dauer des Kurses oder der Tätigkeit gewährt und ist an die tatsächliche Teilnahme gebunden, andernfalls verfällt sie.

Antrag

VORAUSSETZUNGEN

Für den Zugang zur Leistung müssen während der gesamten Dauer die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein.

STAATSANGEHÖRIGKEITS-, AUFENTHALTS- UND WOHNSITZVORAUSSETZUNGEN

Der Antragsteller muss:

  • italienischer Staatsbürger oder Staatsbürger eines anderen Landes der Europäischen Union sein;
  • Familienangehöriger eines italienischen oder EU-Bürgers und Inhaber des Aufenthaltsrechts, auch unbefristeter Natur, sein;
  • Staatsangehöriger eines Drittlandes mit einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis für die EU sein;
  • Inhaber des internationalen Schutzstatus (G.v.D. 251/2007) oder Staatenloser mit einer vergleichbaren Erlaubnis sein;
  • seit mindestens fünf Jahren in Italien ansässig sein, davon die letzten zwei auf fortlaufender Basis.

WIRTSCHAFTLICHE VORAUSSETZUNGEN

ISEE und Haushaltseinkommen

  • ein gültiger ISEE-Wert von höchstens 10.140 Euro pro Jahr;
  • Wert des Haushaltseinkommens unter 10.140 Euro pro Jahr, multipliziert mit dem entsprechenden Parameter der Äquivalenzskala für ISEE-Zwecke.

Immobilienvermögen

Immobilienvermögen in Italien und im Ausland (für ISEE-Zwecke) von nicht mehr als 30.000 Euro, mit Ausnahme des eigenen Wohnhauses mit einem IMU-Wert von nicht mehr als 150.000 Euro;

Bewegliches Vermögen

Das bewegliche Vermögen (Einlagen, Girokonten usw., für ISEE-Zwecke) muss niedriger sein als:

  • 6.000 Euro für eine Person;
  • 8.000 Euro für zwei Personen;
  • 10.000 Euro für drei oder mehr Personen.

Der Schwellenwert erhöht sich:

  • um 1.000 Euro für jeden Minderjährigen ab dem dritten;
  • um 5.000 Euro für jede Person mit Behinderungen;
  • um 7.500 Euro für jede Person mit schwerer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit im Haushalt.

Nicht zulässige Güter im Haushalt

Im Haushalt darf keine Person leben, die das Eigentum, gleich aus welchem Grund oder in voller Verfügbarkeit besitzt von:

  • Kraftfahrzeugen über 1.600 ccm oder Motorrädern über 250 ccm, die in den vorherigen 36 Monaten zugelassen wurden (ausgenommen Erleichterungen bei Behinderung);
  • Schiffen oder Sportbooten;
  • Flugzeugen.

WEITERE VORAUSSETZUNGEN

Der Antragsteller:

  • darf in den vorherigen zehn Jahren keinen rechtskräftigen Verurteilungen oder Sicherungsmaßnahmen (Art. 444 ital. StPO) unterworfen worden sein;
  • darf in den vorherigen 12 Monaten nicht aufgrund freiwilligen Rücktritts arbeitslos sein, außer aus wichtigem Grund oder bei einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

MELDEPFLICHTEN

Um den Zugang zur Unterstützung nicht zu verlieren, ist der Begünstigte verpflichtet, Folgendes mitzuteilen:

  • Änderungen des Einkommens oder Vermögens, die zum Überschreiten der Schwellenwerte führen (auch nach Schenkung, Erbschaft oder Gewinnen);
  • Änderungen des Haushalts in Bezug auf den ISEE mit aktualisierter DSU;
  • jede weitere Änderung, die sich auf die Voraussetzungen auswirkt.

ZIELGRUPPE DER ADI

Zugang zur SFL können ab dem 1. Januar 2024 auch Mitglieder von Haushalten erhalten, die die Eingliederungszulage(ADI) beziehen und:

  • die sich freiwillig den Maßnahmen zur Arbeitsaufnahme anschließen, obwohl sie nicht den in Art. 6 Abs. 4 des GD 48/2023 vorgesehenen Pflichten unterliegen (elterliche Verpflichtungen);
  • die in der Äquivalenzskala für Zwecke der ADI nicht berücksichtigt werden.

UNVEREINBARKEIT

Die Unterstützung für Ausbildung und Arbeit ist unvereinbar mit:

  • Bürgereinkommen;
  • Bürgerrente;
  • jedem anderen öffentlichen Instrument zur Eingliederung oder Einkommensunterstützung bei Arbeitslosigkeit.

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag kann online über den eigens dafür eingerichteten Dienst auf der Website des INPS eingereicht werden.

Alternativ dazu kann man sich wenden an:

  • das Multichannel Contact Center unter der Nummer 803 164 (gebührenfreier Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder 06 164164 aus dem Mobilfunknetz;
  • Patronatsstellen oder Vermittler des Instituts.

Es ist möglich, das Tutorial (auf Italienisch) (PDF 12,5MB) mit allen Anweisungen zur er accedere Nutzung der SIISL-Plattform herunterzuladen, sich zu registrieren und das PAD für den Erhalt der Leistung zu unterzeichnen.

Für weiterführende Informationen: