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Berufliche Wiedereingliederung für Arbeitnehmer von Unternehmen, die im Solidaritätsfonds „Fondo Credito“ oder im Fonds Kreditgenossenschaften „Fondo Credito Cooperativo“ eingetragen sind

Der Dienst ermöglicht es, den Antrag auf Zugang zu den Unterstützungsprogrammen zur beruflichen Wiedereingliederung von entlassenen Personen zu stellen, die eine Notfallzulage beziehen.
Spezifisch für
Unternehmen

Veröffentlichung: 24 April 2026

Um was es geht

Die Unterstützung der beruflichen Wiedereingliederung (Outplacement) ist eine Leistung der Solidaritätsfonds „Fondo Credito“ und „Fondo Credito Cooperativo“.

Sie ermöglicht die Wiedereingliederung in die Arbeit in Fällen von Reduzierung der Beschäftigtenzahl.

Zielgruppe

Die Maßnahme richtet sich an entlassene Personen, die eine Notfallzulage beziehen und an Programmen zur Unterstützung der Wiedereingliederung in die Arbeit teilnehmen.

Funktionsweise

Die Programme werden von den Solidaritätsfonds finanziert, gegebenenfalls unter Mitfinanzierung durch nationale Mittel oder Mittel der Europäischen Union sowie mit dem Beitrag des Arbeitgebers.

Beginn und dauer

Die Unterstützungsprogramme zur beruflichen Wiedereingliederung haben eine Höchstdauer von 12 Monaten.

Höhe der Leistung

Die Kosten der Unterstützungsprogramme zur beruflichen Wiedereingliederung werden von der beauftragten Gesellschaft dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt, der den Gesamtbetrag vorstreckt.

Nach der Genehmigung erhält der Arbeitgeber den vom Fonds zu tragenden Anteil, abzüglich des Notfallbeitrags, durch Verrechnung mit den für das angestellte Personal geschuldeten Beiträgen zurück.

Der Notfallbeitrag entspricht 50 % der vom Fonds genehmigten Finanzierung und wird vom Arbeitgeber nach der Entscheidung des Verwaltungsausschusses über die Gewährung gezahlt.

Antrag

Voraussetzungen

Der Zugang zur Leistung setzt voraus, dass:

  • das Unternehmen bereits für die Notfallzulage zugelassen ist;
  • der Antrag auf die Leistung während des Bezugszeitraums der Notfallzulage gestellt wird;
  • die Wiedereingliederungsprogramme vollständig im selben Zeitraum durchgeführt werden.

Zeitpunkt der Antragstellung

Der Antrag ist erst nach der Durchführung der Unterstützungsprogramme zur beruflichen Wiedereingliederung einzureichen.

Der Zugang zur Leistung ist gebunden an:

  • die Durchführung der geltenden vorvertraglichen und gesetzlichen Verfahren für Prozesse, die zur Reduzierung der Beschäftigtenzahlen führen;
  • die weitere Bedingung, dass diese Verfahren mit einer Betriebs- oder Konzernvereinbarung abgeschlossen werden.

Antragstellung

Der Antrag ist zu stellen durch Ausfüllen des Formulars:

  • SR152 (auf Italienisch) für den Solidaritätsfonds „Fondo Credito Cooperativo“;
  • SR155 (auf Italienisch) für den Solidaritätsfonds „Fondo Credito“.

Das Formular ist per zertifizierter E-Mail (PEC) zu senden:

  • an den für die Zentralisierung der Beiträge zuständigen INPS-Sitz;
  • oder an den INPS-Sitz am Ort des Hauptsitzes des Unternehmens.

In Kopie auch an die Zentraldirektion soziale Abfederungsmaßnahmen an folgende Adresse senden: dc.ammortizzatorisociali@postacert.inps.gov.it.

Weitere Informationen finden Sie im INPS-Rundschreiben vom 30. Juni 2016, Nr. 119, (auf Italienisch) zum Fonds Kreditgenossenschaften („Fondo Credito Cooperativo“) sowie im INPS-Rundschreiben vom 2. Dezember 2016, Nr. 213 (auf Italienisch), das sich auf den Solidaritätsfonds „Fondo Credito“ bezieht.