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Veröffentlichung: 7 Juli 2021 Letzte Aktualisierung: 20 September 2024
Um was es geht
Dabei handelt es sich um eine Überprüfung, die die mit der Rentenzahlung im Ausland beauftragte Bank jedes Jahr im Namen des INPS bei Rentnern vornimmt, die Zahlungen außerhalb des italienischen Staatsgebiets erhalten.
Mit der Lebensfeststellung, die derzeit von Citibank durchgeführt wird, wird:
- die Ordnungsmäßigkeit und Korrektheit der Rentenzahlungen gewährleistet;
- die Auszahlung von nicht zustehenden Leistungen verhindert;
- die Wirksamkeit der Bewertung garantiert;
- sichergestellt, dass mögliche Unannehmlichkeiten für Rentner vermieden werden.
Zielgruppe
Die allgemeine Lebensfeststellung betrifft Rentner, die ihre Rente im Ausland beziehen.
Für einige Gruppen von Rentnern wird die Überprüfung auf andere Weise oder in anderen Abständen durchgeführt.
Von der Kontrolle ausgeschlossen sind Rentner mit Wohnsitz in Ländern, in denen Rentenversicherungsträger tätig sind, mit denen das INPS Kooperationsabkommen über den Austausch von Informationen über Todesfälle geschlossen hat, wie z. B. folgende Träger:
- Deutsche Rentenversicherung (DRV) deutsche;
- Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) schweizer;
- Zaklad Ubezpieczen Spolecznych (ZUS) polnische;
- Die Caisse Nationale d’Assurance Vieillesse (CNAV) französische;
- Die Service fédéral des Pensions (SFP);
- Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) e l’Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV) holländische;
- Die Centrelink australianische.
Der Ausschluss gilt nur für Rentner, die auch Leistungen von den genannten Trägern erhalten.
Funktionsweise
Die Überprüfung erfolgt in zwei zeitlich getrennten Phasen, die sich nach den in den Archiven der Bank verzeichneten Wohnsitzländern der Begünstigten richten, um eine geordnete Verwaltung des Flusses der Lebensbescheinigungen zu ermöglichen.
In der ersten Phase betreffen die Kontrollen Rentner mit Wohnsitz in:
- Südamerika;
- Mittelamerika;
- Nordamerika;
- Asien;
- Fernost;
- Skandinavien;
- osteuropäischen und benachbarten Ländern.
In der zweiten Phase betreffen die Kontrollen Rentner mit Wohnsitz in:
- Afrika;
- Ozeanien;
- Europa (mit Ausnahme der skandinavischen Länder und osteuropäischen Länder).
Die Lebensfeststellung wird von Citibank mit der Versendung eines Umschlags an die Rentner eingeleitet, der Folgendes erhält:
- das erläuternde Schreiben mit:
- Anweisungen zum Ausfüllen des Formulars;
- den beizufügenden Belegen
(Fotokopie eines Ausweises des Rentners mit Foto); - den Kontaktdaten des Unterstützungsdienstes, den die Bank den Betroffenen zur Verfügung gestellt hat;
- dem Bescheinigungsformular, das für jeden Rentner individuell gestaltet wird (Blankoformulare können nicht verwendet werden).
Erhält ein Rentner das Formular nicht oder verliert er es, sollte er sich an den Unterstützungsdienst der Bank wenden, der ihm ein neues personalisiertes Formular zusendet (auch per E-Mail).
Darüber hinaus ist es möglich, dieses Formular bei Patronatsstellen mit Zugang zum Citibank-Portal anzufordern, da diese das Lebensfeststellungspaket selbst erstellen und ausdrucken können.
In besonderen Situationen der Betroffenen (Behinderte, Personen mit Funktionseinschränkungen, stationär untergebrachte Patienten, Strafgefangene usw.), in denen der Rentner nicht in der Lage ist, die Lebensfeststellung auf die beschriebene Weise zu erbringen, ist es möglich, alternative Methoden anzuwenden, indem der Rentner sich an den Unterstützungsdienst von Citibank wendet.
Das Bescheinigungsformular muss an die Bank zurückgeschickt und von einem „angemessenen Zeugen“ gegengezeichnet werden, d. h. von einem Vertreter einer italienischen Botschaft oder eines italienischen Konsulats oder einer lokalen Behörde, die befugt ist, für die Unterzeichnung der Lebensbescheinigung zu bürgen.
In der Broschüre mit häufig gestellten Fragen auf der Citibank-Website sind die verschiedenen Arten von angemessenen Zeugen“ für unterschiedliche geografische Gebiete aufgeführt.
Seit 2015 stellt das INPS für Rentner mit Wohnsitz in Kanada, Australien, den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich eine Liste von Mitarbeitern der Patronatsstellen zur Verfügung, die gemäß den lokalen Vorschriften als angemessenen Zeugen“ geeignet sind. Diese Personen sind befugt:
- auf das von Citibank eingerichtete Portal zuzugreifen;
- die Lebensbescheinigung für Rentner elektronisch auszustellen.
Die Lebensbescheinigung für Rentner in elektronischer Form ist auch durch die vom ital. Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit benannten Beamten der diplomatischen Vertretungen möglich. Darüber hinaus haben das INPS und das ital. Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit gemeinsam ein Projekt entwickelt, das Rentnern die Möglichkeit bietet, per Videoanruf mit den Konsulaten in Verbindung zu treten.
Citibank hat auch anderen Mitarbeitern von Patronatsstellen im Ausland, die nicht den Status eines „angemessenen Zeugen“ haben, die Möglichkeit eingeräumt, ein Tool für die telematische Übermittlung von Bescheinigungsformularen für die Lebensfeststellung zu nutzen: Der Mitarbeiter der zugelassenen Patronatsstelle kann elektronische Kopien der ausgefüllten und unterzeichneten Lebensfeststellungsformulare und der unterstützenden Dokumente direkt in das Computersystem von Citibank hochladen, sodass sie nicht mehr per Post verschickt werden müssen.
Die Rentner haben 120 Tage Zeit, um die erforderlichen Bescheinigungen an Citibank zu senden.
Wenn nach Ablauf der 120-Tage-Frist das Verfahren der Lebensfeststellung nicht abgeschlossen ist, wird eine Rentenzahlung an den Schaltern eines lokalen Citibank-Betreibers („Unterstützungspartner“) in bar ausgezahlt.
Wenn der Rentner die Rentenzahlung persönlich abholt, gilt das Verfahren der Lebensfeststellung als erfolgreich abgeschlossen.
Holt der Rentner die Rentenzahlung nicht beim „Unterstützungspartner“ ab, wird die Rentenzahlung von der Bank vorsorglich ab der nächsten Zahlung ausgesetzt.
Zur Unterstützung beim Lebensfeststellungsverfahren können sich Rentner, Bevollmächtigte und Vormunde an den Kundendienst von Citibank wenden über:
- die entsprechende Webseite;
- per E-Mail an inps.pensionati@citi.com;
- telefonisch über eine der im Informationsschreiben angegebenen Telefonnummern;
- den interaktiven automatisierten Dienst von Citibank.
Mitteilungen
- Mitteilung Nr. 3066 vom 11 September 2024
Zahlung der Leistungen im Ausland: Pagamento delle prestazioni all’estero: Lebensfeststellung für die Jahre 2023 und 2024 - Mitteilung Nr. 4071 vom 16 November 2023
Zahlung der Leistungen im Ausland : Pagamento delle prestazioni all’estero: Lebensfeststellung für die Jahre 2024 und 2025 - Mitteilung Nr. 3183 vom 12 September 2023
Zahlung der Leistungen im Ausland : Pagamento delle prestazioni all’estero: Lebensfeststellung für die Jahre 2024 und 2025 zweite Phase - Mitteilung Nr. 794 vom 23. Februar 2023
Zahlung der Leistungen ins Ausland: Lebensfeststellung
für die Jahre 2023 und 2024 - Mitteilung Nr. 3286 vom 6. September 2022
Zahlung der Leistungen ins Ausland: Lebensfeststellung
für die Jahre 2022 und 2023. Zweite Phase - Mitteilung Nr. 2302 vom 1. Juni 2022
Rentenzahlung im Ausland. Aufschub der Einholung der Lebensfeststellung von Rentnern, die in der Ukraine leben, aus kriegsbedingten Gründen - Mitteilung Nr. 4659 vom 24. Dezember 2021
Zahlung der Leistungen ins Ausland: Lebensfeststellung für die Jahre 2022 und 2023 - Mitteilung Nr. 1917 vom 13. Mai 2021
Zahlung der Leistungen ins Ausland: Lebensfeststellung
für das Jahr 2021 - Mitteilung Nr. 225 vom 20. Januar 2021
Auszahlung von Leistungen im Ausland. Überprüfung der Existenz im Leben für die Jahre 2020 und 2021. Neue Terminplanung der in der Meldung Nr. genannten Kampagnen zur Überprüfung der Existenz im Leben. 3102 vom 11. August 2020 - Mitteilung Nr. 3102 vom 11. August 2020
Zahlung der Leistungen ins Ausland: Lebensfeststellung
für die Jahre 2020 und 2021 - Mitteilung Nr. 1418 vom 30. März 2020
Rentenzahlung im Ausland: erste Phase der Lebensfeststellungskampagne für die Jahre 2019 und 2020. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem durch Covid-19 verursachten Gesundheitsnotstand - Mitteilung Nr. 1249 vom 19. März 2020
Rentenzahlung ins Ausland: Aussetzung des Beginns der zweiten Phase der allgemeinen Überprüfung der Lebensfeststellung für die Jahre 2019 und 2020 infolge des durch Covid-19 verursachten Gesundheitsnotstands