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Wie kann man die relevanten Einkünfte einsehen, die vom Institut für die Überprüfung des Anspruchs und der Höhe der einkommensbezogenen Leistungen herangezogen werden?
Veröffentlichung: 5 August 2025
Um was es geht
Der Dienst RED Berater dient der Abfrage der relevanten Einkünfte, die vom INPS zur Überprüfung des Anspruchs und der Höhe der vorläufig gezahlten einkommensbezogenen Leistungen verwendet werden.
Zielgruppe
Der Dienst richtet sich an Rentner mit einkommensbezogenen Leistungen, die an den RED-Kampagnen für in Italien ansässige Personen interessiert sind und ihn nutzen können:
- direkt über den persönlichen Bereich „MyINPS“;
- mittels Erteilung einer digitalen Schirmherrschaft an ein Patronatsinstitut.
Funktionsweise
Die Rentner sind verpflichtet, dem INPS jährlich ihre Einkünfte zu melden, die für die vorläufig vom Institut gezahlten einkommensbezogenen Leistungen relevant sind. In den gesetzlich vorgesehenen Fällen müssen sie auch die relevanten Einkünfte des Ehegatten und der Mitglieder des Haushalts angeben.
Im INPS-Rundschreiben Nr. 195 vom 30. November 2015 (auf Italienisch) wird Folgendes bestimmt:
- die Personen, die zur Einkommenserklärung der für die verbundenen Leistungen relevanten Einkünfte verpflichtet sind;
- die Fälle, in denen die Einkünfte des Leistungsberechtigten und/oder des Ehegatten oder der Familienangehörigen relevant sind.
In der Mitteilung Nr. 4023 vom 5. Oktober 2016 (auf Italienisch) wird ausgeführt, welche Einkünfte für jede einkommensbezogene Leistung relevant sind.
Das Institut hat die für den Anspruch und die Höhe der vorläufig gezahlten einkommensbezogenen Leistungen relevanten Einkünfte zu prüfen.
Nach der Überprüfung kann es zu Änderungen (Anpassung von Schulden oder Guthaben) in Bezug auf die ausgezahlten Beträge kommen.
Um die vom Institut für die Überprüfung verwendeten relevanten Einkünfte einzusehen, steht der Online-Dienst RED Berater zur Verfügung.
Rentner können über den persönlichen Bereich MyINPS auf den Dienst zugreifen.
Der Dienst schlägt, ausgehend von den Einkünften für das Steuerjahr 2022, die verwendeten relevanten Informationen vor, unterteilt nach Art der Datenquelle und nach berücksichtigter Person.
Es steht ein virtueller Assistent (Chatbot) zur Verfügung, der den Nutzer mit künstlicher Intelligenz unterstützen kann.
Alternativ kann der Rentner die von den Patronatsstellen angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die zur Abfrage des Dienstes gemäß einer ausschließlich digital unterschriebenen Vertretungsvollmacht befugt sein müssen.
Der Dienst für die Erteilung der digitalen Schirmherrschaft und die Unterzeichnung derselben mit FEA (fortgeschrittene elektronische Unterschrift) INPS auf der Grundlage der digitalen Identität SPID/CIE, über die der Bürger daher verfügen muss, steht den Patronatsstellen im Rahmen der „Plattform für Vermittler individueller Leistungen“ gemäß der Mitteilung Nr. 4684 vom 28. Dezember 2023 (durch Auswahl des Bereichs “Beratung“) zur Verfügung.
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