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Bürger- Patronatsstellen
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Veröffentlichung: 3 April 2017 Letzte Aktualisierung: 12 April 2023
Um was es geht
Die Leistungen der Heimpflege richten sich an pflegebedürftige Personen mit dem Ziel, sie sozial zu unterstützen und kognitive Beeinträchtigungen zu verhindern.
Die Begünstigten haben Anspruch auf:
- einen finanziellen Beitrag (überwiegende Leistung) zur Rückerstattung der Kosten für die im Rahmen eines Vertrags für Haushaltsdienstleistungen eingestellte Haushaltshilfe;
- persönliche Betreuungsleistungen (ergänzende Leistungen), die von den Gebietskörperschaften oder von Behörden, die eine Vereinbarung mit dem Institut haben, erbracht werden, vorbehaltlich der Annahme des Sozialhilfeplans.
Die Liste der sozialen Gebietskörperschaften und der öffentlichen Behörden, die eine Vereinbarung haben, wird auf der Website des Instituts in dem Abschnitt zur Ausschreibung veröffentlicht.
Gibt es in einem Wohngebiet keine Behörde, die eine Vereinbarung hat, hat der Begünstigte Anspruch auf einen Zuschlag von 15 % auf den Betrag der überwiegenden Leistung im Rahmen der gemäß der Ausschreibung geschuldeten Beträge und wenn er/sie Anspruch auf ergänzende Leistungen in Bezug auf die bei der Bewertung der Sozialhilfebedürftigkeit erzielte Punktzahl (mindestens Punktzahl 10) und in Bezug auf den ISEE-Bereich hat.
Zielgruppe
Die Leistung richtet sich an:
- Arbeitnehmer, die Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen sind;
- Rentner, die Mitglieder der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen sind;
- Ehegatten, wenn kein Trennungsurteil ergangen ist, Lebenspartner und zusammenlebende Partner (gemäß Gesetz Nr. 76/2016);
- Geschwister und Verwandte ersten Grades, sofern sie unter der Vormundschaft oder Pflegschaft des Anspruchsberechtigten stehen;
- Verwandte ersten Grades, auch wenn sie nicht mit dem Anspruchsberechtigten zusammenleben;
- Minderjährige, die Waisen von Arbeitnehmern sind, die bereits in der Einheitskasse für Darlehens- und Sozialleistungen eingetragen sind, sowie von Rentnern der Verwaltung der öffentlich Bediensteten.
Minderjährige, die dem Anspruchsberechtigten aufgrund eines vom Gericht angeordneten (familiären, gerichtlichen oder voradoptiven) Sorgerechts anvertraut wurden, werden wie Kinder behandelt.
Die Begünstigten sind minderjährige oder erwachsene Behinderte.
Funktionsweise
Die Ausschreibung wird auf der Website des Instituts im Abschnitt zu Ausschreibungen und Mitteilungen Kredit und Sozialleistungen veröffentlicht.
Um den Vorschlag für die Teilnahme am HCP-Projekt zu übermitteln, sollten die interessierten Gebietskörperschaften oder öffentlichen Behörden das Verfahren „Verwaltung der öffentlich Bediensteten: Heimpflege HCP - Leistungsverwaltung (Regionen, Territorial- und Sozialbereiche, Asl)“ verwenden, das über den Dienst „Sozialleistungen-Portal mit einem Klick“ oder durch direktes Anklicken der Schaltfläche „Zugang zum Dienst“ verfügbar ist.
Diejenigen, die im Rahmen des HCP-Projekts Anspruch auf finanzielle Beiträge und Sozialleistungen haben, müssen hingegen den Dienst „Heimpflege HCP - Verwaltung der öffentlich Bediensteten (Bürger)“ nutzen, um ihre Heimpflege HCP-Leistungen zu verwalten, während sie für die Antragstellung die im folgenden Abschnitt „Antragstellung“ angegebenen Schritte befolgen müssen.
Wenn der Rechtsbegünstigte nicht mit dem Anspruchsberechtigten übereinstimmt, muss letzterer (auch durch eine Patronatsstelle oder mit Hilfe des Contact Center) den Begünstigten zunächst über den Dienst „"Zugang zu Sozialleistungen“ anmelden. Im Falle einer Vollmacht zur Einreichung des Antrags ist die Vollmacht des Begünstigten beizufügen.
Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem sozio-medizinischen ISEE-Wert des Haushalts des Begünstigten oder dem ISEE-Wert für Minderjährige, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind und nicht zusammenleben.
Der ISEE-Wert trägt dazu bei, die Rangliste und die Höhe des Beitrags für den Begünstigten und das territoriale Gebiet zu bestimmen. Liegt keine DSU vor, wird der Begünstigte automatisch in die höchste ISEE-Kategorie eingestuft und hat keinen Anspruch auf ergänzende Leistungen.
Wird keine gültige DSU eingereicht, wird der Antrag an das Ende der Rangliste der erfolgreichen Antragsteller gesetzt. Bei gleicher Punktzahl hat der Begünstigte mit dem höheren Lebensalter Vorrang.
Nach der Überprüfung der in der Ausschreibung vorgesehenen Anforderungen teilt das INPS den Antragstellern die Annahme des Antrags oder die Ablehnung mit und fordert sie auf, die fehlenden Informationen zu ändern oder zu ergänzen.
Antrag
ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag kann über folgende Kanäle eingereicht werden:
- online mit den Zugangsdaten zum diesbezüglichen Dienst („Sozialleistungen-Portal mit einem Klick“);
- über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder 06 164 164 (aus dem Mobilnetz), auch in diesem Fall mit den eigenen Zugangsdaten;
- über Patronatsstellen, wobei das Protokoll der DSU und die Einzelheiten des Berichts, der den Invaliditätsstatus bescheinigt, eingegeben werden.
Bearbeitungszeiten der Maßnahme
Die Frist für die Festlegung der Maßnahme wurde in der vom INPS gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 241/1990 erlassenen Verordnung für die Festlegung der Fristen für den Abschluss von Verwaltungsverfahren auf 30 Tage festgesetzt.
In der Tabelle (PDF, 210 kB), die der Verordnung beigefügt ist, sind sowohl die vom Institut festgelegten Fristen für die Festlegung der Maßnahmen, die über die in der Regel 30 Tage hinausgehen, als auch die Angabe des jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt.