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Die Arbeitsunfähigkeitsrente ist eine zu beantragende finanzielle Leistung, die dem Erwerbstätigen zusteht, sofern eine absolute und permanente Unfähigkeit festgestellt wird, aufgrund deren er keinerlei Arbeitstätigkeit verrichten kann. Unter bestimmten Bedingungen können die Bezieher einer Arbeitsunfähigkeitsrente auch eine Zulage zu ihrer dauerhaften Betreuung beantragen.
WEM STEHT SIE ZU
Anrecht auf die Arbeitsunfähigkeitsrente haben:
- Arbeitnehmer;
- Selbständige (Handwerker, Kaufleute, Landwirte, Pächter u. Halbpächter);
- jene, die bei einem Ersatz- und Ergänzungsfonds der Allgemeinen Pflichtversicherung eingetragen sind.
VORAUSSETZUNGEN
- es muss eine absolute und dauerhafte Unfähigkeit bestehen, jede Art von Arbeitstätigkeit zu verrichten, aufgrund psycho-physischer Beeinträchtigungen bzw. Einschränkungen;
- es müssen mindestens 260 Wochenbeiträge nachgewiesen werden, d.h. 5 Beitrags- und Versicherungsjahre, wovon 156 Wochenbeiträge (= 3 Beitrags- und Versicherungsjahre) in den letzten 5 Jahren vor Einreichdatum des Antrags aufscheinen müssen.
Zudem sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- Beendigung jeglicher Art von Erwerbstätigkeit.
- Streichung aus den Verzeichnissen der zugehörigen Berufskategorie;
- Streichung aus den Berufsalben;
- Verzicht auf Arbeitslosenleistungen und auf jede andere Art von Ersatz- oder Ergänzungsleistung anstelle der Entlohnung.
DER ANTRAG
Der Antrag ist ausschließlich telematisch über einen der folgenden Kanäle zu übermitteln:
- es muss eine absolute und dauerhafte Unfähigkeit bestehen, jede Art von Arbeitstätigkeit zu verrichten, aufgrund psycho-physischer Beeinträchtigungen bzw. Einschränkungen;
- es müssen mindestens 260 Wochenbeiträge nachgewiesen werden, d.h. 5 Beitrags- und Versicherungsjahre, wovon 156 Wochenbeiträge (= 3 Beitrags- und Versicherungsjahre) in den letzten 5 Jahren vor Einreichdatum des Antrags aufscheinen müssen.
Zudem sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- über das Web - über die Online-Dienste unseres Internetportals, zu denen der Bürger mittels PIN Zugang hat;
- über das Contact Center – vom Festnetz aus erreichbar unter der kostenlosen Nummer 803164 bzw. vom Mobilnetz aus erreichbar unter der gebührenpflichtigen Rufnummer 06164164 (je nach gewähltem Mobilfunk-Tarif);
- über die Patronatsstellen bzw. Intermediäre – anhand der von Ihnen gebotenen telematischen Dienste.
Dem Antrag müssen die ärztlichen Unterlagen beigelegt werden (Formblatt SS3).
WANN STEHT DIESE LEISTUNG ZU?
Die Arbeitsunfähigkeitsrente läuft ab dem ersten Tag des Folgemonats nach Einreichdatum des Antrags an, sofern sämtliche verwaltungsmäßige und sanitäre Voraussetzungen gegeben sind.
Die Arbeitsunfähigkeitsrente kann einer Revision unterliegen.
LEISTUNGSAUSMASS
Zur Bestimmung des Rentenbetrages wird eines der folgenden Berechnungssysteme angewandt:
- das gemischte System (lohn- und beitragsbezogenes);
- das beitragsbezogene System, sofern der Versicherte erst nach 31.12.1995 zu arbeiten begonnen hat.
Das angereifte Beitragsalter wird um die Wochenbeiträge angehoben (max. 2080 Wochenbeiträge), die dem oder der Versicherten bis Vollendung des 60. Lebensjahres zum Rentenantritt fehlen, wobei dies - nach Einführung des beitragsbezogenen Systems - für das nach 1.1.2012 angereifte Beitragsalter gilt.