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Dieser Vorsorgefonds wurde mit 1.1.1997 für jene Personen eingerichtet, welche sich der unentgeltlichen Pflege von Familienmitgliedern widmen.
BEITRITTSBERECHTIGTE
Diesem Vorsorgefonds können Frauen und Männer im Alter zwischen 15 und 65 Jahren beitreten, sofern diese:
- unentgeltlich in der Familie tätig sind und keiner lohnabhängigen Arbeit nachgehen;
- keine direkte Rente beziehen;
- nicht erwerbstätig sind (lohnabhängig oder selbständig) und demnach nicht in einem anderen Fonds beim NISF oder bei einem anderen Versicherungsträger eingetragen sind;
- Teilzeit arbeiten, wobei die verrichtete Arbeitszeit und die erzielte Entlohnung eine Reduzierung der rentenwirksamen Beitragszeiten zur Folge hat.
WIE ERFOLGT DIE EINTRAGUNG IN DEN HAUSFRAUENFONDS?
Der Antrag auf Eintragung in den Fonds kann
- bei der NISF-Amtsstelle entweder persönlich oder über eine gesetzlich anerkannte Patronatsstelle, die kostenlosen Beistand gewährt, eingereicht werden;
- per Post (mittels Einschreibebrief mit Rückantwort) gesendet werden;
- online über die Webseite www.inps.it übermittelt werden.
Der betreffende Antrag kann mittels Formblatt, das bei jeder NISF-Amtsstelle aufliegt, oder auf stempelfreiem Papier gestellt werden.
DAS ANLAUFDATUM DER EINTRAGUNG
Die Eintragung läuft ab dem ersten Tag des Folgemonats der Antragstellung an.
Werden keine Einzahlungen getätigt, bleibt die Eintragung trotzdem weiterhin aufrecht.
Erwerbstätige, die dem früheren Vorsorgefonds der "Mutualità pensioni" beigetreten sind, werden von Amts wegen in den Hausfrauenfonds eingetragen und können die bereits eingezahlten Beiträge als 'einmalige Einstiegsprämie' geltend machen.
DIE BEITRAGSLEISTUNG
Die zu entrichtende Beitragsleistung kann frei gewählt werden, wobei mindestens 25,82 Euro einzuzahlen sind, damit ein Versicherungsmonat gutgeschrieben werden kann.
Die Anzahl der jährlich vom NISF gutgeschriebenen Monate werden ermittelt, indem der jährlich eingezahlte Betrag durch 25,82 Euro geteilt wird (z. B.: Werden in einem Jahr 110 Euro eingezahlt, können 4 Monate gutgeschrieben werden).
Das gewählte Beitragsausmaß kann jederzeit im Laufe des Jahres anhand der Erlagscheine entrichtet werden. Die Zahlungsvordrucke und die Mitteilung zur erfolgten Eintragung werden vom NISF dem Betreffenden direkt an die Hausadresse gesendet.
Die eingezahlten Beiträge können zur Gänze vom IRPEF-pflichtigem Einkommen abgeschrieben werden, auch in Bezug auf die zu Lasten lebenden Familienmitglieder.
LEISTUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN
Es stehen folgende NISF-Leistungen zu:
- Arbeitsunfähigkeitsrente: mindestens 5 Beitragsjahre, vorausgesetzt, dass man absolut und permanent verhindert ist, einer Beschäftigung nachzugehen.
- Altersrente: ab dem 57. Lebensjahr, vorausgesetzt, dass mindestens 5 Beitragsjahre (=60 Monate) eingezahlt wurden.
Die Altersrente wird liquidiert, sofern der angereifte Betrag zumindest dem Ausmaß der um 20% aufgewerteten Sozialrente (1,2-mal die Sozialrente) entspricht. Bei Vollendung des 65. Lebensjahres wird von diesem Betrag abgesehen.
Es sind keine Hinterbliebenenleistungen vorgesehen.
DER RENTENANTRAG
Der Antrag ist ausschließlich über einen der folgenden Kanäle zu übermitteln:
- über das Web - über die Online-Dienste unseres Internetportals, zu denen der Bürger mittels PIN Zugang hat;
- über das Contact Center – vom Festnetz aus erreichbar unter der kostenlosen Nummer 803164 bzw. vom Mobilnetz aus erreichbar unter der gebührenpflichtigen Rufnummer 06164164 (je nach gewähltem Mobilfunk-Tarif);
- über die Patronatsstellen bzw. die Intermediäre des Instituts – anhand der von Ihnen gebotenen telematischen Dienste.
LEISTUNGSAUSMASS
Der Rentenbetrag wird nach dem beitragsbezogenen System berechnet.
Die obgenannten Renten können nicht auf die Mindestrente aufgestockt werden.
EINTRAGUNG BEIM Arbeitsunfallinstitut INAIL
Die Familienmitglieder im Alter zwischen 18 und 65 Jahren, die regelmäßig und ausschließlich im Haushalt tätig sind und dabei die eigenen Familienmitglieder pflegen, müssen beim INAIL versichert werden, wobei sie diese Tätigkeit unentgeltlich und ohne Arbeitsverhältnis verrichten.