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Die Versicherungssysteme der modernen Länder bieten den Beschäftigten, zusätzlich zu der mit dem Arbeitsverhältnis verbundenen Pflichtversicherung, auch die Möglichkeit an, den eigenen Rentenbetrag zu erhöhen, indem freiwillige Beiträge in die sog. Zusatzrentenfonds eingezahlt werden.
Steht man in einem Arbeitsverhältnis, wird ein Teil der Entlohnung dem/der Lohnabhängigen nicht ausbezahlt, sondern zurückgelegt und bei Arbeitsende ausbezahlt. Dabei handelt es sich um die sog. Abfertigung.
Seit einigen Jahren kann der/die Erwerbstätige die Abfertigung einem Zusatzrentenfonds zuweisen. Somit wird der/die Versicherte bei Arbeitsende anstelle der Abfertigung eine Zusatzrente beziehen, und zwar als Ergänzung jener Rente, die aufgrund der im gesamten Versicherungsleben entrichteten Pflichtbeiträge ausbezahlt wird.
Die Zusatzrentenfonds werden vom Arbeitgeber mitfinanziert und die Beschäftigten können zusätzliche Geldbeträge einzahlen, d.h. zusätzlich zur Abfertigung.
Diese Rentenfonds unterliegen der Kontrolle der Aufsichtsbehörde der Zusatzrentenfonds (Covip), unter der Aufsicht des Arbeitsministeriums.
Die Zusatzrentenfonds beruhen auf Abkommen bestimmter Kategorien von Erwerbstätigen. Diesen Fonds können die Beschäftigten einer bestimmten Kategorie bzw. Unterkategorie beitreten, die aufgrund des Tätigkeitssektors oder territorialer Kriterien ermittelt werden. Ein Beispiel hierfür ist der Fonds 'Espero', nur für das Schulpersonal eingerichtet, oder der Fonds Cometa, dem ausschließlich Beschäftigte der Metallindustrie beitreten können.
Es besteht auch die Möglichkeit, einem Fonds beizutreten, der von Banken bzw. Versicherungen errichtet wurde. Es handelt sich dabei um offene Fonds im Gegensatz zu den oben erwähnten geschlossenen Fonds. Der Beitritt zu einem offenen Fonds kann auch einzeln erfolgen.
Der/Die Erwerbstätige kann zudem einen individuellen Pensionsplan wählen, der einem individuellen Sparplan entspricht und denselben Zweck eines Pensionsfonds erfüllt.
Die Zusatzrentenfonds bilden die zweite Säule der Vorsorge, auf welche sich die Zukunft der Beschäftigten stützen wird, sobald sie das Rentenalter erreichen werden. Die erste Säule entspricht der Rente, die aufgrund der eingezahlten Pflichtbeiträge zusteht.