- Zugang zu den Diensten
- Steuerliche Verpflichtungen
- Personalbeschaffung und Zusammenarbeit
- Datenbanken und Arbeitnehmerverzeichnisse
- Beiträge
- Vollmachten und Formulare
- Invalidität und Bezugsunfähigkeit
- Arbeitslosigkeit, Arbeitsaussetzung und Arbeitnehmerschutz
- Sonderzulagen für schwere oder gefährliche Arbeiten, Freiwilligenarbeit und Blut- und Rückenmarkspenden
- Einschreibung für Fonds und Kategorieverwaltung
- Haushaltshilfen
- Die Beschäftigung von Migranten
- Krankheit, Betreuung, Pflege und Aufenthalte
- Mutterschaft, Vaterschaft und Sonderurlaub für Hochzeit
- Mutterschaftsgeld "assegni di maternità di base" der Gemeinden
- Staatliches Mutterschaftsgeld "Assegno di maternità dello Stato"
- Geburtenzulage (Bonus Bebè)
- Zuschuss für den Heiratsurlaub
- Kinderbetreuungs-Bonus COVID-19-Notstand „Bonus baby-sitting emergenza COVID-19“
- Bonus Cicogna ("Storchenbonus") - Finanzieller Zuschuss bei Geburt oder Adoption (Gestione Fondo IPOST)
- Vaterschaftsurlaub (Geburt, Adoption oder Inpflegenahme eines Kindes)
- Zuschuss für den Kostenaufwand für Kindertagesstätten (Gestione Fondo IPOST)
- Mutterschafts-/Vaterschaftsgeld für Selbstständige
- Mutterschafts-/Vaterschaftsgeld zur Beurlaubung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die der so genannten Getrennten Verwaltung unterliegen
- Elterngeld für selbstständige Frauen
- Elterngeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
- Zulage für die Elternzeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die der so genannten Getrennten Verwaltung unterliegen
- Zulage für Ruhepausen für angestellte Väter und Mütter
- Geburtenprämie - 800 Euro
- Online-Übermittlung von Schwangerschafts- und Schwangerschaftsabbruch Bescheinigungen
- Mutterschafts/Vaterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die der so genannten getrennten Verwaltung (Gestione Separata) unterliegen
- Renten
- Portale und andere spezielle Instrumente
- Erträge und Vermögenswerte
- Steuererleichterungen, Abzüge und Strafnachlässe
- Hilfe für Hinterbliebene
- Allgemeine Finanzielle Unterstützung und Unterstützung für Studierende
- Privacy
Um was es geht+
Die Elternzeit ist eine freiwillige Auszeit von der Arbeit, die Eltern gewährt wird, um sich im ersten Lebensjahr um das Kind zu kümmern und dessen emotionalen und sozialen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Zielgruppe+
Die Elternzeit wird unter der Bedingung gewährt, dass selbstständige Frauen für den Monat vor Beginn der Elternzeit (oder einen Bruchteil davon) Beiträge gezahlt haben und dass eine Auszeit von der Arbeit vorliegt.
Funktionsweise+
Selbstständigen Frauen steht das Elterngeld für höchstens drei Monate innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes zu.
Bei einer nationalen oder internationalen Adoption oder einer Pflegeelternschaft wird das Elterngeld für höchstens drei Monate innerhalb eines Jahres ab Eintritt des Minderjährigen in die Familie ausgezahlt.
Im Falle von Mehrlingsgeburt, Adoption oder Pflegeelternschaft wird für jedes Kind unter den oben genannten Bedingungen das Recht auf Elterngeld gewährt.
Die Höhe der Beihilfe 30 % des konventionellen Gehalts für das Jahr, in dem die Elternzeit beginnt.
Antrag+
Zeitpunkt der Antragstellung
Der Antrag muss vor Beginn der beantragten Elternzeit gestellt werden. Wird der Antrag später gestellt, werden nur die Elternzeittage bezahlt, die nach dem Datum des Antragseingangs liegen.
Antragstellung
Der Antrag auf Elternzeit kann dem INPS online über den entsprechenden Onlinedienst gestellt werden.
Alternativ dazu gibt es folgende Möglichkeiten:
- Über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder +39 (0)6 164 164 aus dem Mobilnetz;
- bei Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts, über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste.