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Stilllegung – Haushaltsangestellte

Veröffentlichung: 03/07/2020

Wer einen Haushaltsangestellten einstellt, kann den Arbeitsvertrag mittels des Verfahrens für die Stilllegung aufheben.

Das Stilllegungsverfahren ist für Arbeitgeber von Haushaltsangestellten verfügbar.

Seit dem 29. Januar 2009 muss die Mitteilung über die Stilllegung beim INPS innerhalb von fünf Tagen nach Eintreten des Ereignisses vorgelegt werden.Die Mitteilung ist auch gegenüber den zuständigen Diensten, dem Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik, dem INAIL und dem territorialen Ordnungsamt der Regierung wirksam.

Die Stilllegung muss dem INPS online über den entsprechenden Onlinedienst mitgeteilt werden.

Alternativ kann die Mitteilung erfolgen

  • über das Contact-Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder +39 (0)6 164 164 aus dem Mobilfunknetz;
  • bei Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste.