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Elterngeld für selbstständige Frauen

Veröffentlichung: 23/03/2021

Die Elternzeit ist eine freiwillige Auszeit von der Arbeit, die Eltern gewährt wird, um sich im ersten Lebensjahr um das Kind zu kümmern und dessen emotionalen und sozialen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Die Elternzeit wird unter der Bedingung gewährt, dass selbstständige Frauen für den Monat vor Beginn der Elternzeit (oder einen Bruchteil davon) Beiträge gezahlt haben und dass eine Auszeit von der Arbeit vorliegt.

Selbstständigen Frauen steht das Elterngeld für höchstens drei Monate innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes zu.

Bei einer nationalen oder internationalen Adoption oder einer Pflegeelternschaft wird das Elterngeld für höchstens drei Monate innerhalb eines Jahres ab Eintritt des Minderjährigen in die Familie ausgezahlt.

Im Falle von Mehrlingsgeburt, Adoption oder Pflegeelternschaft wird für jedes Kind unter den oben genannten Bedingungen das Recht auf Elterngeld gewährt.

Die Höhe der Beihilfe 30 % des konventionellen Gehalts für das Jahr, in dem die Elternzeit beginnt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Der Antrag muss vor Beginn der beantragten Elternzeit gestellt werden. Wird der Antrag später gestellt, werden nur die Elternzeittage bezahlt, die nach dem Datum des Antragseingangs liegen.

Antragstellung

Der Antrag auf Elternzeit kann dem INPS online über den entsprechenden Onlinedienst gestellt werden.

Alternativ dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Über das Contact Center unter der Nummer 803 164 (kostenloser Anruf aus dem italienischen Festnetz) oder +39 (0)6 164 164 aus dem Mobilnetz;
  • bei Patronatsstellen und Vermittlern des Instituts, über die von diesen angebotenen elektronischen Dienste.